Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit im 3. Elternzeitjahr. Arbeite Teilzeit 19,25 std während der Elternzeit. Nun bin ich wieder Schwanger und werde noch während der laufenden Elternzeit mein 2. Kind bekommen. Nun stellt sich mir die Frage,ob ich auch trotz Teilzeitarbeit die bis zum vereinbarten Ende der Elternzeit vereinbart ist, zum neuen Mutterschutz die Elternzeit abbrechen kann. Im Vertrag ist das Ende der Teilzeittätigkeit gleich dem Enddatum der Elternzeit notiert. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und könnte so den höheren Betrag an Mutterschutzleistung von meinem Arbeitgeber bekommen... Mir ist nur unklar,ob ich durch den Teilzeitvertrag die Elternzeit überhaupt entsprechend früher beenden kann. Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

von Katinka85 am 09.04.2019, 15:17



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

Hallo, natürlich können Sie den Vertrag vorher beenden, am günstigsten am letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Dann lebt der Vollzeitvertrag wieder auf und Sie können aus dem Vollzeitvertrag Mutterschaftsgeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2019



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

beende die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz und gut. der rest der elternzeit wird dir zurücktespielt

von mellomania am 09.04.2019, 15:33



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

Was heisst auf einen Tag vor dem Beginn des mutterschutzes? Mein neuer Mutterschutz beginnt ab 01.06. Sollte die alte elternzeit dann bis einschliesslich 31.05.19 gehen?

von Katinka85 am 09.04.2019, 18:22



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

ja. anders gehts nicht. wenn du es so machst endet auch automatisch die an die elternzeit gebundene teillzeit und mit dem ersten tag des mutterschutzes greift der vollzeitvertrag. du kannst nur exakt mit ablauf des einen tages VOR beginn des mutterschutzes die ez vorzeitig beenden, um in den mutterschutz zu gehen. anders geht es nicht.

von mellomania am 09.04.2019, 19:18



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

Ah ok vielen dank!

von Katinka85 am 09.04.2019, 19:49



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

gerne. am besten mit attest wo der neue Geburtstermin und bestenfalls gleich der letzte arbeitstag oder beginn mutterschutz draufsteht. das ganze ist NICHT genehmigungspflichtig. achte nur darauf, dass du es schriftlich machst und auch eine schriftliche bestätigung erhälst. :-)

von mellomania am 09.04.2019, 19:53



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

Ja. Da es ja schon bald soweit ist ( mutterschutz beginnt am 1.06. Und die Schwangerschaft ist allen bekannt und auch nicht mehr versteckbar muss ich das alles spätestens nächste Woche schriftlich machen. Verfallen dann meine restlichen Elternzeitmonate bis nov. 19? Oder kann ich die an meine 2. Elternzeit dran hängen? Muss ich vermutlich auch beantragen

von Katinka85 am 09.04.2019, 21:00



Antwort auf: Elternzeit auf Grund 2. Schwangerschaft verkürzen

ja, beantrage das zur sicherheit mit. dass du die restlichen dir zurückgespielten monate ab 1.6. bis zum regulären ende (kannst im internet taggenau ausrechnen) auf später übertragen werden. alles in einem schreiben mit attest. denn wenn du es nicht beantragst, läuft die elternzeit weiter und du wirst im mutterschutz auch so bezahlt wie du momentan arbeitest. also tz da verfällt nix. außer du wartest mit dem rest zu lange und er verfällt, weil das kind 8 wird. aber wenn du direkt zwei jahre fürs zweite kind machst und den rest von kind1 dranhängst, hast du noch ein glattes jahr übrig. und du musst ja erklären, wie lange du ez machst die ersten beiden jahre. aber das weißt du sicherlich. denn wenn du nur 1 jahr meldest heißt das im umkehrschluss, dass du nach einem jahr wiederkommst. eine verlängerung kann der AG dann ablehnen solltest du das zweite jahr noch wollen direkt im anschluss..

von mellomania am 09.04.2019, 21:23



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