Hallo Frau Bader,
Hier meine Frage: mein 1. Kind kam Ende Januar 2019 zur Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Davon das erste Jahr normales Elterngeld und im zweiten Jahr nichts. Jetzt haben mich die ganzen Berichte hier völlig verunsichert. Wir möchten jetzt noch ein weiteres Kind bekommen. Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich jetzt Schwanger werde. Ausschlaggebend ist der Monat in dem ich Schwanger werde oder wirklich 12 Monate vor der geburt meines 2. Kindes? Das würde bedeuten dass die Monate im 2 Jahr in denen ich keine Einkünfte habe mit 0 berechnet werden? Ist das so richtig?
von
Mel89Os
am 25.04.2019, 06:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Mo.mit MG und EG von Kind 1 bis zu dessen 14 Lebensmonate
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
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Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
Richtig,ja. Es sind 12 Monate vor der Geburt. Mutterschutz wird ausgeklammert.
von
malini
am 25.04.2019, 06:38
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Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
Mutterschutz UND Zeiten mit Elterngeldbezug werden ausgeklammert.
Wenn du bald schwanger wirst, deine Kinder ca 15 Monate Altersabstand haben, wirst du in etwa das gleiche Elterngeld bekommen.
LG luvi
von
luvi
am 25.04.2019, 07:37
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
Bei 12 Monaten Elterngeld muss der neue (!) Mutterschutz spätestens in dem Monat beginnen, der auf die letzte Elterngeldzahlung folgt. In deinem Fall also im Februar 2020.
von
Dojii
am 25.04.2019, 07:45
Antwort auf:
Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
(sorry zu früh abgeschickt)
Dann bekommst du das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1, da alle 12 Lohnmonate von damals noch einmal genutzt werden können.
Und für jeden Monat, den der neue Mutterschutz später beginnt, wird ein Monat mit 0 EUR in die Berechnung eingehen.
von
Dojii
am 25.04.2019, 07:47
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Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit
Du hast mehrere Optionen.
1. Du wirst jetzt sofort oder recht zeitnah schwanger. Damit du mit dem aktuell laufenden Basis.EG das gleiche EG bekommst wie jetzt, müsste der Mutterschutz im Februar beginnen. Wäre ja noch gut machbar.
2. Es dauert etwas länger mit der nächsten Schwangerschaft, dann wäre mein Rat die letzten beiden Monate EG zu splitten in EG Plus. In dem Falle würden 14 Monate EG ausgeklammert, was die längste Zeit ist, dein Mutterschutz müsste dann erst im April beginnen um auf das gleiche EG zu kommen.
3. Es dauert deutlich länger, dann wäre eine Überlegung die nach dem ersten Geburtstag in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Damit würde das TZ-Gehalt mit einfließen, Du hättest dann wenigstens noch das statt Nullrunden.
4. Du wirst erst wieder schwanger wenn du 4, besser 5 Monate in VZ gearbeitet hast. Dann würde das neue EG komplett nach dem berechnet was du nach deiner EZ verdienst.
von
Felica
am 25.04.2019, 08:38