Hallo Frau Bader Ich werde mit meinen Mann (english national), Sohn 5 Jahre und Tochter 5 Monate ab August wieder nach Deutschland ziehen. Ich habe davor 12 Jahre in England gelebt und gearbeitet. Allerdings habe ich meine Arbeit 6 Monate bevor meine Tochter auf die Welt kam gekuendigt. Im Moment bekomme ich englische maternity allowance, das endet wenn ich nach Deutschland ziehe. Frage: 1. Habe ich noch Anspruch auf Elterngeld bei Rueckkehr? 2. Wird mein englisches Gehalt fuer die 6 Monate in denen ich vor der Geburt noch gearbeitet habe angerechnet oder wenn ich Anspruch auf das Elterngeld habe waere es nur der Minimumsatz von 300 Euro? Vielen Dank!
von ynnoc23 am 07.06.2018, 11:10