Hallo, ich habe neben dem noramlen Job noch ein regelmäßiges Einkommen aus einem Minijob. Wird dieses Einkommen auch zur Berechnung des Elterngeldes mit heran gezogen? Wie verbleibe ich mit dem "Mini-Arbeitgeber"... Kann man das Beschäftigungsverhältnis einfach ruhen lassen? Wie muss man das regeln?
Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 18:52