Hallo,
Kurz zu meiner Frage:
Habe eine Teilzeithauptbeschäftigung (20 Stunden)
Dazu noch einen Minijob, allerdings selbst zum 31.12.2020 gekündigt.
Ausgezählt bin ich Anfang März.
Muss ich den Minijob angeben, wenn ich Mutterschaftsgeld und später Elterngeld beantrage?
Der Minijob spielt doch keine Rolle mehr, weil gekündigt?
Hauptbeschäftigung läuft normal weiter.
Danke im Vorraus
von
Herbst3214
am 31.12.2020, 02:44
Antwort auf:
Minijob, Mutteeschaftsgeld und Elterngeld
Hallo,
beim MG ohne Belang.
Beim EG zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2021
Antwort auf:
Minijob, Mutteeschaftsgeld und Elterngeld
Ja musst du beim EG. Dadurch wirst du auch mehr EG bekommen. Mutterschaftsgeld nicht, da bekommst du pro Tag bis zu 13 € von der KK, due Differenz zum tz-Lohn stockt dann der AG auf.
Deine Frage klingt irgendwie als wenn du meinst das wäre zu deinem Nachteil. Darf ich fragen warum du das meinst?
von
Felica
am 31.12.2020, 06:46
Antwort auf:
Minijob, Mutteeschaftsgeld und Elterngeld
Angeben musst du den Mini job nicht, würde ich aber tun. Es erhöht dein Elterngeld.
Beim Mutterschaftsgeld spielt er aber keine Rolle mehr.
Mitglied inaktiv - 01.01.2021, 00:50