Sehr geehrte Fr. Bader, ich gehe an 11.7. in MuSchu. Der voraussichtlich ET ist der 22.08.20. Ich beantrage 2 Jahre ET und möchte nach 1 Jahr meine TZ-Stelle weiterführen. Um lückenlos von Elterngeld auf Gehalt umzusteigen muss ich ab 01.08.2021 oder 23.08.21 bzw. 01.09.2021 meinen Arbeitsbeginn angeben? Ich Frage mich ob mir dann etwas vom Elterngeld abgezogen werden kann. Mfg St. B.
von Glueck.No2 am 27.06.2020, 06:39