Elterngeld in 2018 11 Monate angestellt, 2017 selbstständig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld in 2018 11 Monate angestellt, 2017 selbstständig

Sehr geehrte Frau Bader, ungeplant ereignete sich eine Frühgeburt bei 34+0 am 29.11.2018. ET wäre der 10.01.2019, also morgen. Ich habe generell mit Januar 2019 gerechnet, aber nun ist alles kompliziert. Von 01.01.2018 war ich angestellt mit befristetem Arbeitsvertrag bis 31.01.2018. Entbindung erfolgte am letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes am 29.11.18. Ich habe leider keine 12 Monate angestellt geschafft. Im Jahr 2017 war ich komplett selbstständig als Lehrkraft auf Honorarbasis tätig. Der Steuerbescheid liegt noch nicht vor. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung kann gemacht werden. Es reichte, um über die Runden zu kommen: Brutto für 2017 ist bei knapp über 23000 Euro vor Abzug der gesetzlichen KV, PV und RV und nach Abzug der steuerfreien Übungsleiter-Pauschale von 2400 Euro. 1. Ist es möglich, dass gemischtes Einkommen berechnet wird? Oder bekomme ich doch die 12 Monate Anstellung angerechnet? Die Geburt sollte ja im Januar 2019 stattfinden. Zum emotionalen Stress und Sorgen um das Wohl des Kindes kommt noch das Wirrwarr bezüglich der beruflichen Situation dazu. Mutterschaftsgeld wird 127 Tage wie Krankengeld bezahlt, da befristeter Arbeitsvertrag. Insgesamt 3850 Euro Krankengeld als Mutterschaftsgeld. 2.Wird dies vom Elterngeld abgezogen? 3. Ab wann muss das Elterngeld beantragt werden? Ab Ende des Mutterschaftsgeldes oder ab Geburt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort! Liebe Grüße!

von Eichkätzchen am 09.01.2019, 14:19



Antwort auf: Elterngeld in 2018 11 Monate angestellt, 2017 selbstständig

Hallo, 1. Nein, es wird das letzte abgeschlossene KJ genommen 2. MG wird angerechnet 3. Ab Geburt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Elterngeld in 2018 11 Monate angestellt, 2017 selbstständig

Es wird das Jahr 2017 als Grundlage für das Elterngeld genutzt, von Januar bis Dezember. 2018 fällt komplett raus. Da gibt es keine Ausnahmen. Mutterschaftsgeld wird vom Elterngeld abgezogen.

von Dojii am 09.01.2019, 16:37



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