Hallo Frau Bader, im Dezember 2013 ist unsere süße Maus zur Welt gekommen. Nun möchte ich ab Dezember 2014 zwei Monate Elternzeit nehmen. Im März 2013 habe ich meinen Beruf als Angestellter begonnen, zuvor war ich noch Student. Zusätzlich habe ich im Jahr 2013 drei Mal zusätzlich als Selbstständiger gearbeitet. Nun habe ich gelesen, dass dies zur Folge hat, dass der Elterngeldberechnungszeitraum durch die Selbstständigkeit auf 2012 zurückfällt, wo ich noch Student war und gar kein Einkommen hatte. Ist es möglich, dennoch 2013 als Berechnungszeitraum zu nehmen? Muss ich dafür einen gesonderten Antrag stellen? Vielen Dank für eine Antwort schon im Voraus und beste Grüße!
von Langenbecko am 05.09.2014, 21:08