Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen helfen.
Nun bin ich Schwanger in der 10 Woche und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Mitte August nächsten Jahres aus. Ich arbeite in einer Schule und mein Vertrag wurde jährlich verlängert. Aber Ich vermute dass mein Vertrag nicht verlängert wird, da ich nicht arbeiten kann, zumindest bis April 2021.
Wie läuft das jetzt? Ich werde ab 16.08 Arbeitslos sein. Habe ich als Arbeitslose denn überhaupt Anspruch auf Elterngeld ?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
von
Sara32
am 01.09.2020, 14:24
Antwort auf:
Elterngeld - befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
sollte der Vertag auslaufen, haben Sie Anspruch auf EG in EZ genauso Anspruch wie bei laufendem Vertrag.
Sie sind nur ab Beendigung des Vertrages nicht mehr in EZ, sondern "einfach so" zu Hause.
Wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, bekommen Sie ARbGled1 , wenn die Anwartschaften erfüllt sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2020
Antwort auf:
Elterngeld - befristeter Arbeitsvertrag
Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Elterngeld, das sich aus den 12 Monaten Einkommen vor der Geburt berechnet. Elternzeit hast Du ab Ende des Vertrages nicht, Du bist Hausfrau mit Bezug von Elterngeld.
von
Port
am 01.09.2020, 16:14
Antwort auf:
Elterngeld - befristeter Arbeitsvertrag
Und es Dir Leisten kannst daheim zu bleiben, Splitte das Elterngeld auf 2 Jahre (wegen Krankenversicherung)
LG
von
peekaboo
am 02.09.2020, 21:25