Frage: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Nach einer späten Fehlgeburt und einer Totgeburt bekomme ich in meiner aktuellen Schwangerschaft wahrscheinlich ein BV. Ich habe aber nur einen befristeten AV bis 31.12.2020. Der Mutterschutz beginnt am 06.01.2021. Ich weiß, dass ich in dieser Zeit keinen Anspruch auf ALG1 habe. Bin ich aber trotzdem krankenversichert? Erhalte ich Mutterschutzgeld und wenn ja, in welcher Höhe? Oder sollte das BV lieber nur bis 31.12.2020 ausgesprochen werden? Macht es einen Unterschied bezüglich des Mutterschutzgeldes? Ganz vielen Dank für Ihre Hilfe!

von Sunrise271 am 26.06.2020, 12:11



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Hallo, ein BV können Sie nur aufgrund der Gefahr einer Fehlgeburt nicht bekommen, sondern nur, wenn von der Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und KInd ausgehen. Ansonsten ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Wenn der FA ein indiv. BV ausspricht, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen auch kein ArbGeld 1. Eine Befristung, wie vorgeschlagen, halte ich für problematisch (es sei denn, es ist mit der SSW zu begründen). Dann sind Sie auch nicht krankenversichert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2020



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Nein ohne alg1 auch keine Krankenversicherung. Lass das BV befristen auf 31.12 Dann hast du Anspruch auf ALG und damit KV und Mutterschaftsgeld Ohne ag hast du keine ez und nur durch das Elterngeld pflichtversichert kostenlos

Mitglied inaktiv - 26.06.2020, 13:49



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

BV bis zum 31.12.20 befristet. 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Resturlaub nicht auszahlen lassen sondern nehmen da sich sonst der ALG1-Bezug verschieben könnte. Ohne Anspruch auf Alg1 kein Mutterschaftsgeld. Das unbedingt umgehen. Notfalls auch per AU statt BV. Falls Anspruch auf ALG1 wegfällt musst du dich selbst versichern, auch dann im EG-Bezug.

von Felica am 26.06.2020, 18:41



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Kann man den Resturlaub noch nach Vetragsende nehmen? Verlängert sich dadurch das Arbeitsverhältnis?

von Sunrise271 am 26.06.2020, 19:26



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Nein, verlängert sich nicht. Ausser der AG verlängert den Vertrag. Das wäre natürlich die beste Option.

von Felica am 26.06.2020, 20:03



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Vielen Dank für Ihre Antwort Frau Bader. Angenommen der FA stellt ein BV bis zum Mutterschutz aus: Hätte ich dann trotzdem Anspruch auf Mutterschutzgeld und wäre ich während der Elternzeit krankenversichert? Laut FA sind die medizinischen Gründe für ein BV gegeben. Dankeschön!

von Sunrise271 am 29.06.2020, 21:04



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Soweit ich weiß nicht. Ab dem Moment, an dem dein Arbeitsvertrag endet müsstest du ALG-1 In Anspruch nehmen, um krankenversichert zu bleiben und später Mutterschaftsgeld nutzen zu können. Aber dadurch, dass dein BV über den Arbeitsvertrag hinaus aktiv ist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, verlierst deinen Anspruch auf ALG-1, deine kostenlose Krankenversicherung und damit deinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

von Dojii am 30.06.2020, 08:24



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