Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Guten Abend, ich bin Mutter von 3 Kindern und wir haben noch einen Kinderwunsch. Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Job bei einem kirchlichen Trager angefangen. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.... Meine Frage ist wie es aussieht wenn ich in den nächsten Monaten Schwanger werden würde? Mir ist bewusst das der ag mich nicht länger beschäftigen muss.... Aber, kann er mir die Verlängerung aufgrund einer ss verweigern obwohl bedarf besteht? Wenn ja, wo bekommt man dann Unterstützung.? I'm moment hängt die Planung davon ab da ich natürlich für alle anderen such die Verantwortung habe und wir auf den Lohn angewiesen sind. Ich erhoffe mir eine Rückmeldung ihrerseits... Hinzu kommt das ich 40 bin und soviel Zeit such nicht mehr bleibt....

von Wissnico am 22.08.2021, 23:04



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Hallo, dagegen vorgehen können Sie nur, wenn Sie nachweisen können, dass der Vertrag wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde. Und das ist nahezu unmöglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2021



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Der Vertrag läuft ganz normal aus, da kannst Du juristisch gar nichts machen.

von Port am 22.08.2021, 23:43



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Der Vertrag wird einfach auslaufen. Begründen braucht der AG da gar nix. Aber für Anspruch auf Mutterschaftsgeld musst du dich arbeitslos melden bei Nichtverlängerung.

von MamaausM am 23.08.2021, 08:29



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Er muss nichts verweigern, da der Vertrag eh befristet ist und keiner Kündigung bedarf, sondern einfach ausläuft. Selbst wenn du also meinst, man würde ausschließlich auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängern, müsstest du das genau nachweisen - unmöglich. Da müsste er schon unter Zeugen sagen "Frau x, ich verlängere ihren Vertrag nicht, weil ich keine Schwangere hier haben möchte". Wie gesagt: der AG muss eine Nicht-Verlängerung eben gar nicht erst begründen. Und er darf auch danach sofort jemand anderen auf dieser Position einstellen ohne dass dies als Beweis dafür gelten würde, dass er dich bewusst nicht weiter beschäftigt hat auf Grund der Schwangerschaft.

von cube am 23.08.2021, 09:11



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