Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und ab 14.11.21 voraussichtlich im Mutterschutz. Meine aktuelle EZ läuft 2 Jahre bis 25.08.21 aber einen Kindergartenplatz habe ich erst ab 01.09. und da dann noch die Eingewöhnungszeit kommt überlege ich die EZ um einen Monat zu verlängern. Dies würde ich allerdings nur ungern machen, da ich nur im 1. Jahr EG bezogen habe. Jetzt wird das Ersparte knapp und ich muss schnellstmöglich wieder arbeiten. welche Möglichkeiten habe ich? Kann Kind 1 nicht bereits ab dem 2. Geburtstag (25.08.)betreut werden? Und wirkt sich das überhaupt auf das nächste Elterngeld aus wenn ich dann 1 Jahr ohne Einnahmen war und dann nur 2 bzw. 3 Monate Einkommen erhalte? Falls sowieso nur der Mindestbetrag gezahlt werden würde, würde ich die EZ eher um einen Monat verlängern. Wie groß wären die finanziellen Auswirkungen auf das EG wenn ich ab September arbeiten würde oder erst ab Oktober (ca. 800 Euro TZ/monat)? abgesehen von dem ausfallenden September Gehalt... vielen Dank im Voraus. freundliche Grüße

von ella258 am 09.06.2021, 21:58



Antwort auf: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2021



Antwort auf: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

Monat Oktober und November zählen nicht zum Elterngeld weil Mutterschaftsgeld September zählt und alle Monate davor mit 0€ Das wird auf Mindestsatz hinauslaufen

von MamaausM am 09.06.2021, 22:09



Antwort auf: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

Wenn du im November in den Mutterschutz gehst, wird der November ausgeklammert. Bleiben also nur Oktober und ggf September für die Berechnung. Und ob nun 1x800 Euro oder 2x800 Euro ist egal, es kommt der Mindessatz raus. Alles Einkommen aus den 12 Monaten vorher (Elterngeldzeit natürlich nicht, aber bei genau 1 Jahr Elterngeld verschiebt sich da nichts) geteilt durch 12 Monate und davon dann die entsprechenden Prozente. Aber sowohl 800÷12 also auch 1600÷12 ergibt deutlich mehr als 300 Euro. Also Mindestsatz von 300 Euro plus Geschwisterbonus bis das 1. Kind 3 wird, egal ob du September arbeitest oder nicht. Und Vorsicht, manchmal startet die Eingewöhnung nicht gleich am 1.9, da mehrere Kinder eingewöhnt werden müssen und manchmal dauert es auch länger als 3-4 Wochen...

von 85kathali am 09.06.2021, 22:41



Antwort auf: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

800€/12 Monate ergibt ca 67€ 1600€/12 Monate ca 133€ --- Mindestsatz plus Geschwisterbonus Naja ob du verlängern kannst, musst du mit dem AG klären. Zu bedenken ist auch, dass wenn du ab Ende EZ nur Teilzeit beantragt, bekommst du danach nur das Mutterschaftsgeld nach Teilzeit. Falls du vor der EZ eine höhere Stundenzahl gearbeitet hast. Anders wenn du bis ein Tag vor neuen Mutterschutz deine ez verlängerst. Dann bleibt der alte Vertrag stehen und du bekommst danach dein Mutterschaftsgeld. Und Entschuldigung: ich muss meine erste Aussage korrigieren. Nur der Monat November fällt wegen bezug Mutterschaftsgeld aus der Berechnung raus.

von MamaausM am 10.06.2021, 05:23



Antwort auf: Drohen finanzielle Einbußen wenn die EZ verlängert werden muss?

Für KiTa und für das neue EG wäre es besser gewesen bereits zu arbeiten sobald Du einen Anspruch auf einen Platz hattest, und das wäre ab dem ersten Geburtstag gewesen. Viele KiTas nehmen neue Kinder nur im August bzw September an, je nachdem ob sie im Sommer Schließzeiten haben. es macht wenig Sinn ein Kind eine Woche kommen zu lassen wegen Eingewöhnung und dann schließt die KiTa für 3 Wochen. Also ja, rein rechtlich hattest du schon lange einen Anspruch auf einen Platz. Aber, die Woche macht da nun auch nichts mehr. Schon mal gar nicht für das neue EG. Den das du in EZ für das erste Kind warst spielt bei der Berechnung des zweiten EG gar keine Rolle. Immerhin hätte es dir rechtlich zugestanden in den EZ in TZ zu arbeiten, das TZ-Gehalt wäre dann in die Berechnung mit eingeflossen. Nun warst du aber daheim, selbst wenn du EG über 2 Jahre erhalten hättest wäre das ohne wirkliche Relevanz. Dann wären 14 statt 12 Monate ausgeklammert worden, was den Kohl in deinem Falle nicht wirklich fett macht. Mehr als Mindestsatz würdest du auch dann kaum bekommen. Mein persönlicher Rat was ich jetzt machen würde, schnell mit dem AG sprechen. Ich würde die EZ bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängern. Damit hast du dann Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Sofern möglich würde ich schauen ob ich bis dahin stundenweise arbeiten kann, wenn Papa, Nachbarin oder Großeltern auf das ältere Kind aufpassen können und ich selbst soweit fit bin. Vor allen aber dann, wenn das Einkommen dann sich auch beim EG entsprechend bemerkbar machen würde. Wenn nicht, würde ich auf die paar € verzichten. Stattdessen würde ich prüfen lassen ob Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag besteht. Hartz4 denke ich ja jetzt mal weniger, das wäre auch das letzte was ich machen würde. Warum ich eher nicht wegen der paar Wochen arbeiten würde? Weil hochschwanger mit einem kleineren Kind daheim ist das alles andere wie lustig und zudem sind die Kinder im ersten Jahr der Betreuung öfters krank, dazu noch aktuell Corona und die Aussicht das im Herbst sicherlich wieder ständig alles geschlossen sein wird. Würdest du eine Lösung wegen der Betreuung finden und der AG macht das mit und du könntest bereits schon ab Juli in TZ arbeiten, hättest du Juli-Oktober mit 800 € die mit einfließen, wären 4*800, also 3200€, das durch 12 ergäbe etwa 267 €. Du siehst, das wäre immer noch Mindestsatz beim EG. Fraglich also ob es sich lohnt. Einziger Vorteil, ihr hättet 4 Monate statt 1-2 Monate wo ihr wieder etwas mehr Geld bekommt.

von Felica am 10.06.2021, 08:08



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