Ich habe folgende Situation:
Ich habe zum 26.09.2023 meinen Arbeitsvertrag zum Ende der dreijährigen Elternzeit gekündigt.
Parallel gehe ich noch einem Minijob nach, von dem mein Arbeitgeber aber weiß.
Nun bin ich natürlich dabei Bewerbungen zu schreiben um nahtlos in einen neuen Job überzugehen.
Darf ich beispielsweise trotz laufender Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (sozialversicherungspflichtig) zum 01.08. bei einem neuen, ebenfalls sozialversicherungspflichtigen Arbeitgeber einen neuen Vertrag unterschreiben?
von
beytim86
am 09.06.2023, 20:30
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?
Hallo,
eigentlich nicht, da Sie ja zu diesem Zeitpunkt noch einen Arbeitgeber haben.
Tatsächlich aber wird es den alten Arbeitgeber nicht interessieren, da er sowieso nicht mit Ihnen rechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2023
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?
Dies geht nur, wenn dein "noch" Arbeitgeber zustimmt oder wenn du zum 31.7. kündigst oder einen Aufhebungsvertrag schließt.
von
chrissicat
am 09.06.2023, 20:40
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit einen neuen „Hauptberuf“ annehmen?
Du kannst nicht 2 VZ-Jobs parallel haben bzw. über 48 Std wöchentlich kommen. Demnach müsstest du innerhalb der EZ zum 32.7. kündigen, womit dann auch die EZ beendet ist.
von
suityourself
am 09.06.2023, 22:59