Liebe Frau Bader, nach 2 Jahren Elternzeit werde ich bald wieder meinem Vollzeitjob nachgehen. Nun ist es so, dass mein AG meint er könne mir keine gleichwertige Aufgabe bieten. Da er mich aber zu den alten Vertragsbedingungen "wieder aufnehmen" muss, kann er mein Gehalt frühestens nach 6 Monaten in einer Leistungsbeurteilung den neuen minderwertigeren Aufgaben anpassen. Wie ist denn die Rechtslage wenn ich vorher erneut schwanger werden würde? Darf die Gehaltsstufe und das Jobprofil während des Mutterschutzes geändert und heruntergestuft werden? Für Ihre Hilfe schon mal vielen Dank!
von Aida82 am 24.05.2016, 21:53