Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten.
Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür machen?
von
Lora123
am 16.01.2023, 22:11
Antwort auf:
Steuerklassen Änderung für Mutterschutz Gehalt zulässig
Hallo,
ja, das ist möglich. Wenn Sie dann insgesamt mehr als 6 Mo. die neue Lohnsteuerklasse haben, gilt diese auch für das EG, was dieses erhöht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2023
Antwort auf:
Steuerklassen Änderung für Mutterschutz Gehalt zulässig
Das ist erlaubt, da kann dir keiner was.
Eventuell hilft es dir sogar noch für das Elterngeld, wenn du auf die Steuerklasse 3 gehst.
Wenn du mind. 6 Monate vor Mutterschutz die Steuerklasse 3 hast, wird auch dein Elterngeld mit Steuerklasse 3 berechnet.
von
Dojii
am 17.01.2023, 08:17