BV während der Elternzeit wegen SS

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV während der Elternzeit wegen SS

Ich bin zur Zeit in Elternzeit (für meine Tochter die im März 2016 kam) bis Sommer 2017 Nun bin ich erneut schwanger. Jetzt ist die Frage welche Zeit wird fürs neue Elterngeld genommen? Die zeit des Elterngeldbezugs oder die Zeit davor? Bekomme ich sonst nur die 300 euro plus Geschwisterzuschlag? Danke für ihre Hilfe!

von kleinzwerg am 07.12.2016, 13:04



Antwort auf: BV während der Elternzeit wegen SS

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2016



Antwort auf: BV während der Elternzeit wegen SS

Nein, wird 100% mehr wie Mindestsatz. Nur die Monate nach dem 1ten Geburtstag bis zum neuen Mutterschutz werden mit 0 € einfließen ins neue Elterngeld. Das können aber, je nachdem wie weit du schon mit der Schwangerschaft bist, ja nicht sehr viele sein. Der Rest wird ersetzt mit der Zeit vor dem ersten Mutterschutz. Dazu kommen dann eben noch 10% Geschwisterbonus.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 17:10



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