Hallo Frau Bader, ich habe gelesen, dass Banken für das Zusenden von Kontoauszügen keine Gebühren in Rechnung stellen dürfen. Auszug: Für das Zusenden von Kontoauszügen dürfen dem Bankkunden keine Kosten berechnet werden. Schließlich sei es die Pflicht der Geldinstitute die Kunden über die Zahlungsvorgänge auf deren Konten aufzuklären. So lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt, über welches die „Monatsschrift für deutsches Recht“ berichtet (Az.: 2-25 O 2607/10). Kann ich das Geld zurückverlangen, und wenn ja, bis zu welchem Zeitraum? Ich danke Ihnen sehr und freue mich über eine Antwort. Viele Grüße, engelchen3
von engelchen3 am 25.10.2012, 15:34