Guten Tag Frau Bader, ich besitze mit meinem Ex- Partner (nicht verheiratet) ein gemeinsames Haus. Ich wohne mit den beiden gemeinsamen Kindern noch im Haus und muss somit Nutzungentschädigung bezahlen. Der Vater hat seine kompletten Sachen im Haus gelassen! Seine Klamotten (er hat sich anscheinend komplett neu eingekleidet), die kompletten Unterlagen seiner Firma, das Material seiner Firma lagert im Hof und in unserer Scheune. Mir wurde gesagt, dass ich den Betrag zahlen muss, der an Miete verlangt werden kann. Muss ich aber den kompletten Betrag zahlen, auch wenn er noch sein ganzes Zeugs hier lagert? Er hat auch noch einen Schlüssel und geht regelmäßig ein und aus, das erkenne ich daran, dass er immer wieder Post mitnimmt, die ich ins Haus lege. Ich habe ihn im März diesen Jahres zwangsabgemeldet, da er sich auch nicht umgemeldet hat, obwohl er Novermeber'17 'ausgezogen' ist. Ich habe jedoch erst fest gestellt, dass er sich nicht umgemeldet hat, als ich Steuerklasse 2 beantragen wollte. Nach was genau wird diese Nutzungsentschädigung nun berechnet? Vielen Dank und freundliche Grüße
von Alexis86 am 22.08.2019, 20:29