Normalerweise berechnet sich das Mutterschaftsgeld ja aus dem Durchschnitt der letzten drei Nettolöhne. Wie verhält es sich wenn ich nach Elternzeit nur 1,5 Monate gearbeitet habe und dann wieder in Mutterschutz bin. Muss ich dann tatsächlich nur diese 1,5 monatelange durch 3 Teilen?
von Zimtstern534 am 02.03.2018, 13:45