Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich bis zum 31.06 in Elternzeit und bin erneuert schwanger geworden. Befinde mich jetzt in der 6. Schwanhgerschaftwoche.
Geplant war nach einem Jahr Elternzeit am 1.07. meine Arbeit wieder aufzunehmen. Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft wegen einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Meine Frage jetzt ist, sollte ich jetzt auch ein Beschäftigungsverbot verbot erhalten, werde ich dann ab 1.07. mein Gehalt bekommen oder werde ich kein Gekd erhalten?
Kann mein Arbeitgeber in irgendeinerweise negativ gegen mich wenden? Bisher habe ich noch nicht bekanntgegeben das ich erneut schwanger bin.
Danke im Voraus für Antwort,
von
Eli111
am 06.05.2017, 20:44
Antwort auf:
Bekomme ich einen Lohn?
Hallo,
Sie schreiben ja, dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen wollten.
Daraus schließe ich, dass Sie tatsächlich eine Betreuung für Ihr erstes Kind haben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber erneut prüfen muss, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Eine Risikoschwangerschaft führt normalerweise nicht zu ein Beschäftigungsverbot, sondern zu einer Krankschreibung.
Die Regeln für die Ausstellung eines Beschäftigungsverbotes sind strenger geworden, sollten Sie jedoch trotzdem eines bekommen werden Sie das Gehalt bekommen, welches Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2017
Antwort auf:
Bekomme ich einen Lohn?
Warum denn ein BV ? Die Richtlinien sind deutlich verschärft worden.
Wie würdest Du ohne Schwangerschaft ab 01.07. denn arbeiten ?
Welchen Umfang an Kinderbetreuung kannst Du nachweisen ?
von
Sternenschnuppe
am 06.05.2017, 21:21