Bei Beschäftigungsverbot ab der 15.SSW volles Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bei Beschäftigungsverbot ab der 15.SSW volles Gehalt?

Erhält man als angestellte Lehrerin sein volles Gehalt weiter, wenn der Arzt in der 15.SSW ein BV ausspricht? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG

Mitglied inaktiv - 17.09.2012, 12:14



Antwort auf: Bei Beschäftigungsverbot ab der 15.SSW volles Gehalt?

Hallo, so wie jeder andere Arbeitnehmer erhält man auch als angestellte Lehrerin sein durchschnittliches Gehalt weiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2012



Antwort auf: Bei Beschäftigungsverbot ab der 15.SSW volles Gehalt?

Ja!

Mitglied inaktiv - 17.09.2012, 12:57



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