Guten Tag Frau Bader, ich möchte Sie um Hilfe in folgender Angelegeheit bitten: Ich bekomme in den nächsten Tagen mein zweites Kind und bleibe zwei Jahre in der Elternzeit. Davor war ich in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und gesetzlich pflichtversichert. Deshalb bin ich nun beitragsfrei krankenversichert. Nach der Geburt des Kindes werden wir für zwei Jahre in die USA ziehen, wo mein Mann für seine Firma tätig ist. Die ganze Familie wird dort über den Arbeitgeber privat krankenversichert. Unser Wohnsitz bleibt weiterhin in Deutschland. Meine Fragen: Wie gehe ich mit meiner Krankenvericherung in Deutschland in dieser Situation um? Meine KK teilte mir mit, dass ich nicht hier und gleichzeitig in den USA versichert werden darf, stimmt es? Aber dass ich mich hier nicht alleine abmelden darf, sondern nur mein Arbeitgaber. Dass mich dieser aber nur dann abmelden darf, wenn er mich kündigt oder ich selber kündige. Mein Arbeitgeber bestätigte mir, dass er mich nicht von der KK abmelden kann, solange ein Arbeisverhältnis besteht. Oder dass ich einen unbezahlten Urlaub für die 2 Jahre beantragen müsste, dadurch aber den Anspruch auf das Elterngeld verlieren würde. Meine KK bot mir eine Anwartschaft für knapp 50 Euro monatlich ohne Leistungsanspruch an. Mir scheint es unlogisch, ohne Leistungsanspruch Geld zu zahlen, obwohl ich sonst beitragsfrei Leistungen im Inland in Anspruch nehmen konnte. Auch verstehe ich nicht, warum ich eine Anwartschaft benötige. Als gesetzlich pflichtversichert muss ich doch wieder aufgenommen werden. Oder doch nicht, wenn mein Mann vor der Ausreise privat versichert war? Muss ich mich bei der KK abmelden, resp. überhaupt den temporären Ortswechsel in der Elternzeit melden? Wie wäre die korrekte Vorgehensweise in diesem Fall? Vielen Dank!
von khaki am 16.06.2013, 00:04