Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis Mitte August dieses Jahres in meiner zweijährigen Elternzeit. Vor 8 Monaten bin ich während der Elternzeit beruflich wieder eingestiegen. Ich habe nun die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln. Da meine Kündigungsfrist ja 3 Monate zum Ende der Elternzeit lautet, ich jedoch früher raus möchte, benötige ich einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigungsfrist meines usprünglichen Vertrages ist deutlich länger. Nun zu meinen Fragen: rechtlich steht einem Aufhebungsvertrag während der Elternzeit doch nichts im Wege und mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung während der Elternzeit ist auch der ursprüngliche Vertrag automatisch beendet oder? Dass ich in meinem ursprünglichen Vertrag eine längere Kündigungsfrist habe, ist doch irrelevant oder? Liebe Grüße und vielen Dank Julali
von Julali am 25.03.2018, 12:50