Wäre es klug meinem Arbeitgeber statt einem dritten Jahr Elternzeit und weiteren möglichen drei Folgejahren (wegen erneuter SS) einen Aufhebungsvertrag für meinen unbefristeten AV anzubieten und könnte ich auch um eine Abfindung bitten? Wie kann ich eine Abfindung berechnen?
Mitglied inaktiv - 21.07.2008, 13:06
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag mit Abfindung
Hallo,
nein, wäre nicht klug. Zum einen haben Sie dann keinen Job mehr und zum anderen haben Sie uU ein Problem mit der KK.
Auf der anderen Seite, falls er sich auf eine Abfindung einläßt, was er nicht muss, haben Sie wenigstens etwas.
Es gibt für die Berechnung die FAustformel 1/2 Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2008