Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

Hallo, Frau Bader, ich habe mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung (18TEUR) geschlossen. Mein Arbeitsverhältnis ruht seit 24.4. und endet zum 31.8. Erst dann soll auch die Abfindung gezahlt werden. Meine Elternzeit endete am 24.4. Jetzt habe ich einen Anruf von meiner KK bekommen, daß ich seit 24.5. nicht mehr versichert wäre ????!!! Jedenfalls solle ich mich jetzt freiwillig Krankenversichern. Anspruch auf Familienversicherung bei meinem Mann hätte ich wohl nicht. Ich arbeite seit Mai geringfügig (mtl. ca. 250EUR). Ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, da ich dem Arbeitsmarkt nur für 10Stunden zur Verfügung stehen könnte... Stimmt das denn, was die Sachbearbeiter der KK sagen? Ich habe eben irgendwo etwas gelesen, daß eine Familienvers. nur dann NICHT möglich wäre, wenn das monatl. Einkommen über dem gesetzl. Grenzwert von 400Euro liegt. Die Einmalzahlung würde da nicht einbezogen werden. Wie verhält sich die Sachlage?? Gibt es irgendwo ein Gerichtsurteil, auf das ich mich beziehen kann? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. LG

Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 15:39



Antwort auf: Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

Hallo, Unter dem Begriff Familienversicherung ist die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der GKV geregelt (§ 10 SGB V). Das gesetz finden Sie bei: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 Ehegatte eines Versicherten sind mitversichert: * wenn sie ihren Wohnsitz od. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben * wenn sie nicht nach § 5 SGB V pflicht-versichert, oder von der Versicherungspflicht befreit, oder freiwillig versichert sind * wenn ihr Gesamteinkommen im Monat ein Siebtel der monatl. Bezugsgröße nach § 18 SGB V nicht überschreitet * wenn sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind * Ehefrauen und Mütter während des Erziehungsurlaubes ohne eigenes Arbeitseinkommen Der Anspruch auf Familienversicherung endet, wenn eine eigenständige versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird. Warum sollen Sie sich nicht familienversichern können? Das soll Ihnen die KK mal erklären. Als Mini-Jobler müssen Sie Beiträge an die Knappschaft zahlen, können sich aber trotzdem familienversichern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2008



Antwort auf: Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

Hi, also mit Deinen Daten kann oben etwas nicht stimmen... Aber ich bin auch bei Männe versichert und arbeite auf Minijob Basis... meine Abfindung wurde nicht angerechnet... LG Peeka PS: Was ist zwischen dem 25.4.08 und den 31.08.08... diese 4 Monate... hat Dich der AG da freigestellt oder was ist da?

Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 15:49



Antwort auf: Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

P.S. Die rechnen vielleicht die Zeit von 04/08 bis 08/08 als Pflichtversichertenverhältnis. Aber dann müssen Sie sich für diese Zeit doch nicht freiwillig versichern.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2008



Antwort auf: Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Krankenversicherung

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich könne mich aufgrund der hohen Abfindung nicht familienversichern. Da die Abfindung irgendwie monatl. aufgerechnet wird, wäre ich über dem Satz von 350 bzw. 400 Euro. Wieso ich ab 24.5. keine Krankenversicherungsmeldung (o.ä.) habe, hab ich auch nicht verstanden. Denn "ab dem 24,4. bis 31.8. werde ich ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt". Ich bin seit April 2001 oder so in Elternzeit; habe im November/Dezember 2001 noch mal ausgeholfen und habe seither keine Bezüge von meinem AG bekommen. Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum ich angebl. keine Krankenvers. mehr haben soll??? LG

Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 16:30



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