Hallo Fr. Bader,
sie haben in Ihrer Antwort Mail (vielen Dank!) geschrieben, daß jeder Lohn angerechnet wird. Fällt darunter auch eine Abfindung? (Ist eine Abfindung ein "Lohn"?) Wenn ja, wie wird diese angerechnet? Auf den Monat, in der die Auszahlung stattfindet, oder wird der Betrag auf die 12 Monate aufgeteilt?
Nochmals vielen Dank
Viele Grüße
Melanie
Mitglied inaktiv - 30.07.2008, 11:16
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag / Abfindung / Elterngeld
Hallo,
Nicht berücksichtigt werden im Rahmen des Bruttoein-kommens, ähnlich wie beim Mutterschaftsgeld, sonstige Bezüge (Einmalzahlungen).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2008
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag / Abfindung / Elterngeld
Hallo Melanie,
uah, das ist sicher nicht einfach
a) vermute ich das die Abfindung nicht beim EG berücksichtigt wird, da es sich um eine Einmalzahlung ähnlich wie Weihnachtsgeld handelt
b) solltest du darauf achten, dass die Zahlung nicht im der EG-Bezugszeit gezahlt wird - da könnte sie evtl. angerechnet werden.
Frag doch mal engelchen_lpz aus dem AE-Forum - die arbeitet bei einer EG-Stelle.
Ich drück dir die Daumen,
Lena
Mitglied inaktiv - 30.07.2008, 21:25