Aufhebungsvertrag mit Abfindung - EILT etwas

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung - EILT etwas

Hallo, ich habe mich entschlossen, die angebotene Abfindung meines AG anzunehmen. Jetzt hab mir die Personalabteilung den Aufhebungsvertrag zur Durchsicht per email zugeschickt. Gibt es etwas, auf was ich achten muß? hier der Wortlaut: wird folgendes vereinbart: 1. Das zwischen Firma und der Mitarbeiterin bestehende Beschäftigungsverhältnis endet in beiderseitigem Einvernehmen mit Ablauf des 31. August 2008, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. Mit Wirkung ab 24. April 2008 bis 31. August 2008 wird die Mitarbeiterin ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt. Eventuelles Urlaubs- und Zeitguthaben wird ausgezahlt. 3. Die Mitarbeiterin gibt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses die firmeneigenen Gegenstände und Unterlagen (Schlüssel, Werksausweis, Parkmarke, usw.) zurück. In der Organisationsstelle „Personalabrechnung“ erhält die Mitarbeiterin auf Wunsch eine Ko-pie ihrer Lohnsteuerkarte. Die Arbeitspapiere wird die Firma nach erfolgter Abrechnung an die ihr bekannte Adresse der Mitarbeiterin zusenden. 4. Es besteht Einverständnis darüber, dass zwischen den Parteien nach Erfüllung dieses Ver-trages alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung abgegolten sind. Die Mitarbeiterin hat das Recht, das Arbeitsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende vorzeitig aufzulösen. 5. Sonstige Vereinbarungen: Das Beschäftigungsverhältnis wird zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen ar-beitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen einvernehmlich zum 31.08.2008 beendet. Die Mitarbeiterin erhält unter Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von brutto EUR XXX. 6. Die Mitarbeiterin erklärt durch ihre Unterschrift ausdrücklich, dass ihr Inhalt und Auswir¬kung dieses Aufhebungsvertrages erläutert wurden und dass sie ihn nach reiflicher Überle¬gung unterzeichnet hat. Meine Elternzeit wäre am 24.4. zu Ende. Die Kindergartenbetreuung ist aber erst ab 1.8. gewährleistet. Ich versteh grad noch nicht, warum das Verhältnis erst zum 31.8. endet? Haben Sie hier eine Erklärung (bevor ich in der Firma nachfrage...)soll ich das auf den 24.4. ändern lassen? Welche Vor- oder Nachteile hat das Datum für mich? Ist dieser Vertrag so in Ordnung?? Wahrscheinlich schon, oder. Wie verhält sich das mit dem Resturlaub. Ich meine, daß ich 2001, als ich in Elternzeit gegangen bin, noch ca 13 Tage Rest hatte. Sind diese mitlerweile verfallen, weil ich keinen Antrag auf "Übertrag" gestellt hatte?? Über schnelle Antwort würde ich mich freuen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 14:38



Antwort auf: Aufhebungsvertrag mit Abfindung - EILT etwas

Hallo, sorry - bitte lesen Sie die Hinweise. Sie brauchen eine Einzelberatung und die sprebngt das Forum. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2008



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