Hallo Frau Bader,
Wir haben die Frist von einer Woche nach der Geburt unseres Sohnes um Elterngeld zu beantragen versäumt.
Wir haben jetz entschieden das Arbeitsverhältnis aufzulösen da ich in den nächsten Jahren nicht wieder Vollzeit Arbeiten gehen werde da ich die nächsten Jahre gerne für die Erziehung meiner Kinde da sein möchte.
Zurzeit befinde ich mich noch im Mutterschutz davor war ich in Eltenzeit vom 1. Kind (19 Monate alt). Nach dem Mutterschutz bekomme ich Elterngeld.
Die Frage die sich uns jetz stellt ist: das Arbeitsverhältnis selber zu kündigen oder mit dem AG ein Aufhebungsvertrag aufzusetzen?
Der AG hat uns diese beiden Varianten vorgeschlagen.
Vielen Dank im Voraus
von
AngieWalter90
am 16.06.2014, 15:44
Antwort auf:
Arbeitsverhältnis selber kündigen oder Aufhebungsvertrag
Hallo,
ich stimme meiner Vorrednerin voll zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2014
Antwort auf:
Arbeitsverhältnis selber kündigen oder Aufhebungsvertrag
Hallo,
ich glaube, Du verwechselst da was. Elternzeit muss man 7 Wochen vor Beginn beantragen, Elterngeld kann man auch rückwirkend 3 Monate beantragen.
Gehts um die Elternzeit? Könntest Du Dich nicht mit Deinem Arbeitgeber einigen, dass er das trotzdem akzeptiert, auch wenn Du den Antrag verspätet einreichst?
Wie alt ist denn Dein Kind?
Du erwirbst im Mutterschutz auch Urlaubstage. Oder hast Du noch Urlaub von vor dem ersten Kind? Könntest Du nach Mutterschutzende evtl. die Zeit mit Urlaub überbrücken, bis Deine Elternzeit (fristgerecht eingereicht 7 Wochen vor Beginn) beginnt?
Ist Dein Kind evtl. zu früh geboren? Dann hast Du ja noch ein paar Tage/Wochen länger Mutterschutz und so auch länger Zeit.
Wenn außer Kündigung oder Aufhebungsvertrag nichts anderes in Frage kommt, würde ich den Aufhebungsvertrag vorziehen.
Bist Du eigentlich verheiratet und könntest Dich familienversichern? Sonst würde ich versuchen die paar Tage bzw. Wochen irgendwie zu überbrücken bloß um weiterhin eine kostenlose Krankenversicherung zu haben.
Luvi
von
luvi
am 17.06.2014, 01:31
Antwort auf:
Arbeitsverhältnis selber kündigen oder Aufhebungsvertrag
Ja ich meinte elternzeit
von
AngieWalter90
am 17.06.2014, 09:41
Antwort auf:
Arbeitsverhältnis selber kündigen oder Aufhebungsvertrag
Ich finde, es ist keine gute Entscheidung den Job zu kündigen.
Während der Elternzeit bist du selber versichert. Käme zB ein drittes Kind, könntest du wieder MuSchu-Geld bekommen.
Falls ihr als Familie in zB 4 Jahren doch noch etwas Geld brauchen könntet, könntest du auf diesen Job zurück greifen.
Solltest du als Mutter und Frau allein Geld brauchen, kannst du auf diesen Job zurück greifen.
Ich finde, andersherum machst du dich abhängiger von deinem Mann als du es müsstest. Mal ketzerisch (und was ich dir nicht wünsche): Welcher Arbeitgeber nimmt dich denn mit zwei Kindern und alleinerziehend? Falls dein Leben in 2, 3 Jahre mal ganz anders aussehen sollte....
ICH würde meinen Job aussetzen...aber nicht aufgeben!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.06.2014, 10:52
Antwort auf:
Arbeitsverhältnis selber kündigen oder Aufhebungsvertrag
Jetzt zu kündigen bringt nur einem Vorteile, nämlich Deinem Chef. Du selbst hast nur Nachteile. Ist klar das Deinem Chef e sda lieb ist wenn Du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag machst.
IMO solltest Du dich mal dringend darüber informieren was Elternzeit bedeutet - und welche gesetzlichen Grundlagen da gelten. Udn schleunigst die Elternzeit beim AG nachreichen. Freiwillig kann der nämlich gerne auf die 7 Wochen Frist verzichten, er muß nicht auf diese bestehen.
Mitglied inaktiv - 17.06.2014, 15:34