Frage: Arbeitslosengeld nach ez

Sehr geehrte Frau Bader Bekommt man nach einem Jahr Elternzeit Arbeitslosengeld? Ich bin in einem Betrieb fest angestellt und muss das Arbeitsverhältnis leider kündigen da ich verzogen bin. Meine Chefin kommt mir entgegen und wird mich wohl kündigen. Wird für das alg das ElternGeld berechnet oder der Verdienst vor der elternzeit? Vielen Dank

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 05:10



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Hallo, voll, wenn Sie dem Arbeitsmarkt voll zur Verfùgung stehen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2016



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Und vor meiner elternzeit War ich die ganzen neun Monate im beschäftigungsverbot. Habe da aber normales Gehalt bekommen.

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 05:13



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Vor dem Kind das Gehalt. BV ist Gehalt. Wie viele Stunden in der Woche kannst Du denn arbeiten?

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 07:24



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40 std. Woche. Mein Kind hat einen krippenplatz und Oma und Papa sind auch da.

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 08:55



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Na, das ist doch super. Dann kannst das beruhigt beantragen :-) Alternative wäre noch die Elternzeit zu verlängern auf die drei Jahre und bis 30 Stunden IN Elzernzeit ALG1 zu beantragen oder zu arbeiten. Dann hättest Du den Job noch als Sicherheit. Man weiß ja nie .... Dein alter AG würde dem sicherlich zustimmen so wie Du es schilderst von der Kulanz.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 08:59



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Meinen alten Job kann ich nicht mehr machen da ich verzogen bin. Option 1 : ich kündige weil ich eine neue Arbeit habe Option 2: meine Chefin kündigt mich und ich bekomme alg und stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung Option 3: ich kündige selbst habe eine drei Monats Sperre und bekomme nach der Sperre alg?! Richtig? Meine Chefin ist da eher weniger kulant.

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 09:30



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Darf ich während der Elternzeit kündigen?

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 13:46



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Wenn Du mit sehr gutem Grund umgezogen bist, dann bekommst Du keine Sperre bei Eigenkündigung. Auf jeden Fall vorher ! mit dem Amt absprechen. Kündigung zum Ende der Elternzeit ist immer drei Monate vor Ende. Ansonsten nach der Elternzeit zu den Fristen im Vertrag oder Auflösungsvertrag. Das mit dem Umzug hast Du ja geschrieben, dennoch passiert es immer wieder dass man doch zurückzieht. Für den Fall der Fälle hättest Du bei der Verlängerung der Elternzeit da noch einen Job. Geht aber auch nur , wenn Du nun nur bis 30 Stunden die Woche arbeiten würdest. Also, erster Gang zum Arbeitsamt und mit dem für Dich zuständigen Sachbeärbeiter sprechen. An dem hängt es ob Sperre oder nicht. Dann weißt Du mehr.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 14:57



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Wir sind umgezogen weil die alte whg zu klein war und wir bauen ein Haus jetzt hier ein Dorf weiter . Ja gut dann besorge ich mir einen Termin beim aa. Wie ist das bei aufhebungsvertrag mit alg? Ich könnte also Elternzeit verlängern aber trotzdem auf 30 Std arbeiten? Habe ich das richtig verstanden?

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 15:44



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Ein Dorf weiter ? Das wird das Arbeitsamt nicht tolerieren, wie weit ist denn die Entfernung zum AG ? Ja, bis 30 Stunden darf man in der Elternzeit arbeiten.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 15:56



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STOP!!!! Holt Dir ganz dringend erst das OK vom Arbeitsamt. Weise die darauf hin, das Du umgezogen bist und deshalb kündigen musst. Ansonsten bekommst Du mit großer Wahrscheinlichkeit eine Sperre von denen. Selbst dann wenn der AG dir kündigt - was er zudem erst am ersten Arbeitstag machen kann. Das Arbeitsamt geht sonst gerne davon aus, das du die Kündigung selbst verschuldet hast, und verlangt dann Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Immerhin ist auch nicht der AG ind er Pflicht, sondern Du kannst den Arbeitsvertrag nicht weiter erfüllen, rechtlich musst DU !!! also kündigen. Und wenn das Amt sein OK gibt - eben wegen dem Umzug - dann bekommst Du selbst dann keine Sperre wenn Du kündigst. Aber deshalb ERST !!! mit dem Amt reden. Wenn die sich vom Amt quer stellen und kein ALG1 zahlen wollen, dann rate ich dir, spreche mit dem AG das Du deine Elternzeit verlängerst. So bist du weiter krankenversichert (wenn Du auch kein Geld mehr bekommst) und hast die Sorge weg von der Backe. Und kannst dann in Ruhe einen neuen Job suchen und dann immer noch bei jetzigen Arbeitgeber kündigen. oder noch besser einen Aufhebungsvertrag dann machen, dann kannst Du, wenn der Chef mitmacht von heute auf morgen wechseln. Auch innerhalb der Elternzeit dann.

Mitglied inaktiv - 23.03.2016, 16:27



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Ich bin von der Arbeit 26 km entfernt und habe auch kein Auto um hin zu komm denn vorher hatte ich vom Betrieb ein Auto doch die stellen mir keins mehr und ich soll wenn dann mit meinem privaten Auto auch zu den Klienten fahren. Da verprassel ich die Hälfte meines Gehaltes und deswegen suche ich mir was in der nähe aber ich frage wegen alg weil man muss ja auch von dem schlimmsten ausgehen. Ja ich rufe morgen wegen Termin beim amt an. Aber natürlich hoffe ich das ich einen Job finde. Gesetzliche Kündigungsfrist sind vier Wochen ja?

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 18:09



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Das kommt darauf an was in Deinem Vertrag steht zu den Kündigungsfristen. Das mit den 26km kann echt zum Problem werden. Das Arbeitsamt kann sich querstellen. Hast Du ein Auto oder nicht ( widerspricht sich beim Lesen oben etwas ) Es ist durchaus zumutbar dies zu pendeln, notfalls mit den Öffentlichen. Also auf eine Sperre musst Du Dich dann doch einrichten von 3 Monaten.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 19:42



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach ez

Nein habe kein Auto und der erste Bus fährt hier um neun zum bhf. Ich fange um sieben an also das geht nicht und mein Mann brauch auch ein Auto. Weißt du ob man Fahrtkosten absetzen kann?

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 19:45



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach ez

Bei der Steuer ja. Ach, alles nicht einfach. Das Zünglein an der Waage ist immer der Sachbearbeiter. Dadurch dass es keinen Firmenwagen mehr gibt könnte es vielleicht auch durchgehen. Aber die 26 km sind eigentlich keine Emtfernung. Also,würde ich beim Amt eher nicht den Umzug thematisieren,sondern der Wegfall des Firmenwagens.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 20:02



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach ez

Ja ich werde mich da mal beraten lassen. Aber ich danke euch für eure hilfreichen antworten! Das sehr lieb von euch.

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 20:05



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach ez

Ja ich werde mich da mal beraten lassen. Aber ich danke euch für eure hilfreichen antworten! Das sehr lieb von euch.

von stralsunderin1992 am 23.03.2016, 20:34



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach ez

Gerne. Frau Bader antwortet sicher auch bald noch. Viel Glück.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 20:42



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