hallo frau bader
ich habe ein 23 monate altes baby und musste mich seit dem 15.oktober 2013 arbeitslos melden. habe dem amt gesagt das ich vollzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe aber möchte eigentlich garnicht arbeiten sondern bei meiner tochter bleiben bis sie im kindergarten anfängt.
wir haben jetzt den wunsch nach dem 2 kind. meine frage ist
ich könnte bis oktober 2014 arbeitlosengeld beziehen. falls ich jetzt nächsten monat schwanger bleiben würde. und schwangere sowieso keiner nehmen würde.würde mich das arbeitsamt bis zur geburt in ruhe lassen.
bekomme ich dann bis zum ende mein alg und nach der entbindung elterngeld?
Würde mich über ihre antwort sehr freuen
von
hilalim
am 24.10.2013, 00:49
Antwort auf:
arbeitslos und schwanger bleiben
Hallo,
das wird nicht klappen. Die Ämter schicken einen am Anfang ja evtl. auf eine Fortbildung - und dann?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2013
Antwort auf:
arbeitslos und schwanger bleiben
Nein !
ALG1 bekommt man nur wenn man wirklich arbeiten will.
Was machst Du denn wenn sie Dich morgen in einen PC Kurs stecken ?
Du stehst dem Markt zur Verfügung und das kann jeden Tag passieren.
Eigentlich wird auch geprüft ob Du wirklich Betreuung hast.
Wenn Du bei Deinem Kind noch bleiben willst verstehe ich das, keine Frage, die Frage ist ob ihr Euch das leisten könnt.
Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft sind dann 300€ , reicht Euch das um ohne andere staatlichen Leistungen auszukommen ?
Arbeite doch ein Jahr, erwirtschafte neues Elterngeld und werde dann schwanger.
Finanziell wäre das deutlich von Vorteil.
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2013, 07:03
Antwort auf:
arbeitslos und schwanger bleiben
Du bist ja niedlich...
"möchte eigentlich garnicht arbeiten" - wer Vollzeit arbeitslos gemeldet ist (eine Vollzeitbetreuung für`s Kind hast Du sicher nachgewiesen?) kann auch jederzeit Vollzeit vermittelt werden - schwanger oder nicht.
"würde mich das arbeitsamt bis zur geburt in ruhe lassen." - warum sollte es?
von
Andrea6
am 24.10.2013, 09:27
Antwort auf:
arbeitslos und schwanger bleiben
Mal nur ne Anmerkung. Hier verlangt auch keiner einen Nachweis. Aber spätestens wenn man zum vermittlergespräch mit Kind kommt gibt es nachfragen.
von
ALF0709
am 24.10.2013, 14:05
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arbeitslos und schwanger bleiben
Sonst hätten sie mir kein ALG bewilligt.
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2013, 15:08