Arbeitgeber will Arbeitsvertrag stilllegen während Elternzeit.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber will Arbeitsvertrag stilllegen während Elternzeit.

Schönen guten Tag Frau Bader. Vor kurzem habe meinen Antrag für die Elternzeit eingereicht. Mein ET ist der 26.5. Geplant ist dass ich bis Ende Nov. 2020 in EZ gehe. In der Zeit möchte ich 6 Monate Basis Elterngeld beziehen und danach 12 Monate EG Plus und dazu 50Std im Monat arbeiten. Somit deckt sich meine EZ mit dem EG Bezug. Nun habe ich in meiner Abrechnung immer einen bestimmten Lohn und dazu seit knapp 2 Jahren nach einer Gehaltsverhandlung eine freiwillige Zulage. Der Std.lohn der oben in der Abrechnung angegeben ist bezieht sich auf den "Hauptlohn". Nun war mein Anliegen an den AG, dass sich der Std.lohn in der EG Plus Zeit nach Hauptlohn plus freiwillige Zulage berechnet, da ich nicht weniger verdienen möchte in der EG Plus Zeit als vorher. Auch in Hinblick auf Erhöhung der Stunden nach der Elternzeit. Das Lohnbüro würde munter mit dem Stundensatz weiterrechnen ohne Berücksichtigung der Zulage. Warum er damals den verhandelten Mehr Lohn als freiwillige Zulage gemacht hat ist mir nicht klar. Heute meinte er es sei komplizierter als gedacht und er wolle meinen Vertrag stilllegen und in der EGZeit plus einen neuen Vertrag machen. Ist das rechtens? Ab wann darf er wegen Muterschutz überhaupt stillgelegt werden? Welche Konsequenzen hätte eine Stilllegung für mich? Vielen Dank für Ihr Bemühen im Voraus.

von Schafinchen am 04.02.2019, 21:53



Antwort auf: Arbeitgeber will Arbeitsvertrag stilllegen während Elternzeit.

Hallo, freiweillige Zulage bedeutet, dass der Ag nicht verpflichtet ist, es zu zahlen. Ansonsten ruht der Vertrag immer in der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2019



Antwort auf: Arbeitgeber will Arbeitsvertrag stilllegen während Elternzeit.

In der EZ ruht ein VZ- Vertrag immer, das ist also nichts ungewöhnliches. Wird innerhalb der EZ gearbeitet, dann entweder mit einem extra Vertrag der auf die EZ befristet ist oder in wenigen Fällen mit einem befristeten Zusatz zum VZ- Vertrag. Dein AG hat also wo Recht. Was aber gilt, hast du in der EZ die gleiche Tätigkeit, nur im geringeren Umfang, ist das was in deinem VZ Vertrag steht entsprechend anteilig zu berücksichtigen. Ausser ihr einigt euch auf etwas anderes.

von Felica am 04.02.2019, 22:23



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