Hallo Frau Bader, ich habe neben meiner Haupttätigkeit noch einen Nebenjob auf 450-€-Basis. Nach der Entbindung plane ich, für beide Tätigkeiten Elternzeit zu beantragen. Wäre es möglich, während der Elternzeit (und Elterngeldbezug) bei dem Arbeitgeber des 450-€-Jobs mit der Übungsleiterpauschale als sozialversicherungsfreie Honorarkraft (bis zu 2400€ pro Kalenderjahr) zu arbeiten? Danke für Ihre Hilfe.
von Samsone am 22.09.2020, 12:06