Frage: Antrag auf Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin mir leider nicht sicher ob mein Antrag richtig geschrieben bzw die Daten richtig sind. Leider verunsichert mich das Internet und verschiedene Foren. Ich bin noch schwanger, mein Sohn soll vorraussichtlich am 20.04.2014 zur Welt kommen. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 09.03.2014 und endet am 15.06.2014. Elterngeld möchte ich vom 3 - 15 Lebensmonat beantragen (Grund: Mutterschaftsgeld sollte dann eigentlich nicht ans Elterngeld gerechnet werden). So würde mein Antrag auf Elternzeit aussehen: Arbeitnehmer Anschrift Arbeitgeber Personalabteilung Anschrift Ort, Datum Betreff: Antrag auf Elternzeit / Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit Sehr geehrte Frau/Herr ... , hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind Name/Nachname geboren am 20.04.2014. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit wie folgt beantragen: Vom 16.06.2014 bis 20.07.2015 und von 21.07.2015 – 19.04.2017. Ich möchte im zweiten Abschnitt meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar vom 21.07.2015 bis 19.04.2017 flexibel mit maximal 30 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihre Zustimmung. und/oder bei einem anderen Arbeitgeber vom 21.07.2015 bis 19.04.2017 Teilzeit, flexibel bis maximal 30 Wochenstunden arbeiten und beantrage hiermit Ihre Zustimmung. Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Mit freundlichen Grüssen

von 01Nilix am 17.03.2014, 11:51



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2014



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit

Liest sich super. Aber : Mutterschaftsgeldmonate sind immer Elterngeldmonate der Mutter. Das funktioniert aber nicht. Man hat Anspruch auf 12x Elterngeld ab Geburt. ( Hausfrauen z.B. ) Da Dein Mutterschaftsgeld aber deutlich höher ist beginnt das echte Elterngeld erst ab dem 3. Monat.

von Sternenschnuppe am 17.03.2014, 12:19



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit

Erst einmal, Du mußt nichts beantragen, sondern nur melden. Der AG hat kein Mitspracherecht. Auf seine Zustimung mußt Du also nicht setzen, wenn dann nur wegen Teilzeitwunsch. Ich selbst würde es so nicht schreiben, Aus verschiedenen Gründen. Erstens, Du schreibst schon ein festes Datum in den "Antrag", nur ist der berechnetete ET selten der echte Geburtstermin. Wenn würde ich da also reinschreiben "vorläufiger geburtstermin". Noch besser, Du gibst die Meldung erst nach der geburt ab, und zwar in der Woche nach der geburt. Du hast ja nach der Geburt eh eine mind. 8 wöchige Mutterschutzfrist in der du nicht arbeiten darfst, Meldung wegen Elternzeit muß aber ehest 7 Wochen vor Beginn da sein. Also langt meistens 1 Woche nach Geburt. Zudem ist es rechnerisch einfacher, wenn Du Elternzeit ab Geburt meldest. Und die Mutterschutzfrist wegläßt. Das läuft eh paralell. Also mit vorläufiger Geburtstermin 20.04.14-19.04.2015 (wenn Du in dem Jahr wo Elterngeld ausgezahlt wird gar nicht arbeitest). Und dann ab dem 20.04.15-19.04.17 in Teilzeit. Du kannst auch von Juli ausgehen, bedenke aber, für die Monate 04-07 bekommst Du kein Geld. letzte Auszahlung Deines Elterngeldes wird eher um den 20.03.15 sein (wird immer im voraus bezahlt). Bei uns war die Spanne da verdammmmmmmmmmt groß. Sohnemann Ende Juli geboren, Auszahlung letzter Elterngeld-Zahlung Ende Juni. Arbeit ab 01.August wieder und erster Gehaltseingang auf Konto dann um den 16.09. Das muß man erst einmal auffangen können. Die Idee mit der ersten beiden Monaten funktuioniert so nicht, weil wie bereits geschrieben wurde, dir als Mutter die erstn beiden Monate IMMER abgezogen werden. Egal ob Du da Elterngeld noch bekommst (weil kein Muttrschaftsgeld) oder nicht. Und alles Gute schon einmal wegen der geburt.

Mitglied inaktiv - 18.03.2014, 21:58



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