Guten Morgen. Das geht übrigens gerne an alle hier die bisschen in der Materie stecken!
Bis letzte Woche hatte ich nur 1 BV im Hauptjob, dürfte aber einer Nebentätigkeit nachgehen. Vertrag geht bis 30.09.2018 auf Stundenbasis, wurde erst im Juni geschlossen. Ich befinde mich in der 21. SSW und entbinden am 06.10.18.
So.
Nun bin ich erstmal in die Situation AU geraten, es wird aber ein 2tes BV. Meine Gesundheit und die des Babys sind durch weitere Arbeit gefährdet, habe sofortige Bettruhe verpasst bekommen mit Aussicht auf Klinik, OP, früher holen usw... alles nicht so toll aber andere Geschichte.
Die Chefin meiner Nebentätigkeit eröffnete nun ganz selbstverständlich, das sie mich natürlich nicht weiter bezahlen wird im September weil ich an dem 25.09 den Mutterschutz antrete.
Der zweite Chef (gleichwertig zur Chefin) sagte mir zuvor, das der lohndurschnitt der letzten 3 Monate gezahlt wird...
Urlaub nehme ich nun ja auch nicht da jetzt noch AU und wie gesagt nächste Woche 2. BV.
Ist das korrekt so? Wer hat da jetzt recht?
Kann ich, wenn Fortzahlung nicht gewährleistet ist, verlangen das man den Urlaub auszahlt?
von
Meyla
am 29.07.2018, 10:58
Antwort auf:
AG will vor Geburt nix mehr zahlen
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, geht es um die Frage, ob bei dem Mini Job Mutterschaftsgeld gezahlt werden muss
Die Antwort lautet ja, es sind aber, wenn 450 € monatlich geschuldet sind, nur zwei Euro am Tag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
AG will vor Geburt nix mehr zahlen
Sie muss solange zahlen wie der Vertrag gilt. wenn der also zum 30.09 endet, dann muss sie bis zum 30.09 zahlen, darüber hinaus nicht mehr. ist aber unabhängig vom BV. Liegt einfach am Vertragsende. Logischerweise muss dann aber auch nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden.
Du musst also bis zum 24.09 dein BV-Gehalt für die Nebentätigkeit bekommen, vom 25-30 Mutterschutzgeld und dann auch die Urlaubstage. Vom Haupt-AG bekommst du bis zu, 24.09 gleichfalls die BV-Zahlung und dann für 6 Wochen und mehr bei Übertragung , plus mindestens 8 Wochen Mutterschutzgeld. Von der KK gibt es dann die mindestens 6 Wochen vor Geburt und mindestens 8 Wochen nach Geburt die 13 € Höchstsatz. Sollte das Kind wegen Frühgeburt früher kommen und gilt als Frühchen, dann verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz um 12 Wochen. Den Mutterschutz den du vorher nicht mehr nehmen konntest vor Geburt, wird dann auch dran gehangen.
Alles Gute und schon dich gut. Jeder Tag länger zählt. Wenn es Stress mit dem AG gibt, lass es deinen Mann machen oder einen Anwalt. Du und das Baby gehen jetzt vor.
von
Felica
am 29.07.2018, 12:27
Antwort auf:
AG will vor Geburt nix mehr zahlen
Von 25.09. bis 30.09. zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld von 13 Euro und die beiden AG anteilig den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dabei müssen die beiden AG sich absprechen, wer jeweils wieviel dazuzuzahlen hat. Bei einem geringen Verdienst im Minijob könnte es sein, dass es gar keine Zuzahlung gibt.
Von 1.10. bis Ende der Schutzfrist zahlt der Hauptarbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld alleine, und die KK weiterhin 13 Euro.
Mitglied inaktiv - 29.07.2018, 13:12
Antwort auf:
AG will vor Geburt nix mehr zahlen
Okay.
Ich hoffe die beiden legen es nicht auf eine anwaltliche Lösung an... möchte meine Rechtschutz dafür echt ungerne nutzen, wollte schließlich nach der Geburt dort wieder anfangen. Nur nicht um jeden Preis...
Bisher war ja die Aussage das man den Durchschnitt der letzten 3 Monate in diesen 4 Wochen auszahlt. Mehr als 450€ dürfen sie ja nicht, wegen des Minijobs.....
Aber wenn der Urlaub mit ausgezahlt wird kommen wir da ja drüber, oder wird diese sonderzahlung nicht steuerlich bewertet?
Ich hab in alk meinen Jahren im Job den Urlaub immer genommen statt auszuzahlen und stehe jetzt bisschen wie doof vor dem Thema
von
Meyla
am 29.07.2018, 18:22
Antwort auf:
AG will vor Geburt nix mehr zahlen
Ach und danke schon mal für die bisherigen Antworten!
von
Meyla
am 29.07.2018, 18:23