Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Liebe Frau Bader, unser Geburtstermin ist der 29.12.2020 und ich erhalte ALG I. Ab dem 17.11.2020 beginnt der Mutterschutz, so dass dann die Krankenkasse Leistungen in Höhe des ALG I übernimmt. Es ist möglich, dass wir das Kind im Außereuropäischen Ausland zur Welt bringen. Das Datum steht noch nicht fest. Frühestens wäre das der 17.10.2020, spätestens der 24.11.2020. Der Mutterschutz wird somit definitiv im Ausland stattfinden und wir wissen noch nicht, wann wir nach Deutschland zurück kehren. Daher folgende Fragen: - Welche Leistungen gibt es, die ich ins Ausland mitnehmen kann? - Welche Fristen muss ich beachten? - Empfiehlt es sich, Elternzeit zu beantragen so dass der Anspruch auf ALG I pausiert? Erhalte ich dann weiterhin andere Leistungen, z.B. Elterngeld? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

von pinklady787 am 24.09.2020, 12:59



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Hallo, 1. Die KK übernimmt Leistungen in Höhe von Krankengeld. 2. Im Ausland bekommen Sie EG, wenn Sie sich nur vorübergehend dort aufhalten, § 1 BEEG 3. Gleiches gilt für das KG (es sei denn, Sie werden hier noch versteuert) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2020



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Ohne AG keine EZ. Das entfällt also schon. Alles andere hängt davon ab wie lange Ausland, ob entsendet und ob ihr in Deutschland einen festen Wohnsitz behaltet.

von Felica am 24.09.2020, 14:20



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Und schau mal unter Wohnsitz Elterngeld/Kindergeld nach - ich meine nämlich, dass du dann auch nachweislich eine erkleckliche Anzahl an Tagen pro Jahr in diesem Wohnsitz verbringen muss. Da du ohne AG bist und also nicht entsendet wirst, gilt da etwas anderes als für Grenzgänger oder eben von der Firma ins Ausland gesendete MA´s.

von cube am 24.09.2020, 14:55



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Danke für die zwei Kommentare, das macht schon einmal viel Sinn. Zu den Fragen: Wir werden weiterhin unseren Wohnsitz in Deutschland behalten und auch für einige Monate nach Deutschland nächstes Jahr zurückkommen.

von pinklady787 am 24.09.2020, 15:07



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Ich befürchte, einige Monate werden nicht reichen. Ich meine, das der gewöhnliche Aufenthalt um als wohnhaft in Dtl zu gelten 6 Monate/Jahr beträgt? Außerdem müsst ihr euch darum kümmern, wie du krankenversichert bist etc. Aber Frau Bader wird das sicher genauer wissen :-)

von cube am 25.09.2020, 08:44



Antwort auf: Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Klärt unbedingt ab wie das geregelt ist. Ich bin mir ziemlich sicher dass eine deutsche Krankenversicherung dafür nicht bezahlen wird. In den USA kam ich vor 24 Jahren schon auf über 8000 $ (Diese wurde allerdings von der amerikanischen Versicherung übernommen) erkundige dich auch wie es mit Notfällen bei Geburten aussieht, ob die medizinisch eh nicht weit oder weiter wir hier sind. LG

von peekaboo am 25.09.2020, 11:34



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