Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind noch diesen Monat. Im gesamten Jahr 2016 war ich arbeitslos (ich habe ALG II bezogen). Im Januar und Februar 2017 war ich selbstständig. Seit März habe ich eine Festanstellung. Wie wird sich nun das Elterngeld berechnen? Wird nun das Jahr 2016 veranschlagt, in dem ich gar nichts verdient habe? Oder werden die letzten 12 Monate berücksichtigt und der Bescheid ist vorläufig, bis ich meine Steuererklärung gemacht habe? Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 13.11.2017, 18:17