2 Fragen: Kinderbetreuung- Sonderurlaub? und Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Fragen: Kinderbetreuung- Sonderurlaub? und Elterngeld?

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Fragen die mich momentan sehr beschäftigen. Bin jetzt in der 35. SSW. Habe vier Söhne im Alter von 2-8 Jahren) Wenn ich ins KH muss (es kann sein, dass vor ET eingeleitet wird), hab ich ja niemand für die Kinder. Somit muss mein Mann da zuhause bleiben. Muss er für die Zeit Urlaub nehmen oder gibt es da eine andere Möglichkeit? Eine Haushaltshilfe ist ja nicht so schnell installiert, dass die von einem auf den anderen Tag da ist. Zweite Frage: Bislang ist mein Mann über die Wintermonate ausgestellt und bezieht da immer ALG 1. Seit es das Elterngeld gibt habe ich immer nur den Sockelbetrag beantragt und mein Mann noch nie Elternzeit genommen. Jetzt haben wir uns überlegt, dass mein Mann in den Monaten Januar und Februar Elternzeit nimmt anstatt einer Ausstellung. Ist das möglich? Hat der AG dadurch Nachteile? Wie ist es dann mit der Zahlung...wir haben ja dann die zwei Monate paralell Elterngeld....stimmt das schon, dass ich da meinen Sockelbetrag und er die 67 % bekommt oder kriegt nur einer Elterngeld? Kann ich mir meine 375 Euro eigentlich auf zwei Jahre auszahlen lassen und er ganz normal den vollen Betrag für die zwei Monate? Waren jetzt viele Fragen. Möchte aber schon mal vielen Dank für die Antworten sagen! Viele Grüße Sonja A.

von soanaz2 am 24.02.2012, 12:07



Antwort auf: 2 Fragen: Kinderbetreuung- Sonderurlaub? und Elterngeld?

Hallo, Gem. § 199 RVO erhält die gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung/ Krankenhausaufenthalt, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle einer Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK. Ja, er kann EG beantragen. Ja, man kann es sich auf 2 J. auszahlen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: 2 Fragen: Kinderbetreuung- Sonderurlaub? und Elterngeld?

Hallo, als Haushaltshilfe kann auch Dein Mann fungieren. Er bekommt dann die Entlohnung durch die Krankenkasse und kein Geld von seinem AG in der Zeit. Darum sollte man sich nur bereits rechtzeitig kümmern. Klar kann Dein Mann auch im Januar & Februar Elterngeld nehmen, jedoch bekommt man Elterngeld für Lebensmonate, und nicht für Kalendermonate. Sollte das Kind also nicht zufällig am 1. des Monats geboren werden, so würden, wenn man das Elterngeld für Januar & Februar beantragt 4 Monate Elterngeld drauf gehen, und das Arbeitsentgeld würde auch noch gegen gerechnet werden. Würde ich also nicht machen. Elterngeld kann man auch parallel beziehen. Und es wird auch gleichzeitig ausbezahlt. Jedem das was ihm zusteht (in Deinem Fall, so wie Du schreibst also Dir der Sockelbetrag +75€ und Deinem Mann 65%-67% plus Geschwisterbonus. Du kannst Dir auch die 375€ splitten lassen. Dann bekommst Du eben nur 187,50€ jeden Monat. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 13:01



Antwort auf: 2 Fragen: Kinderbetreuung- Sonderurlaub? und Elterngeld?

Hallo Sabine, vielen Dank für deine Antwort. Das mit den Lebensmonaten wäre kein Problem. Werden die Vätermonate so nehmen, dass es mit dem Geburtstag passt. Dass mein Mann auch nochmal einen Geschwisterbonus dazubekommen würde wusste ich nicht.... Aber ich weiß ja nicht wann ich ins KH muss.....kann ja dann erst den Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen, wenn ich rein muss (im besten Fall bei der Geburt....wenn eingeleitet wird, wird das auch recht kurzfristig gemacht) Für die Kinder brauch ich ja dann sofort eine Betreuung. Stünde meinem Mann da Sonderurlaub zu? Oder könnte sein Chef verlangen, dass er Urlaub nehmen muss? LG Sonja

von soanaz2 am 24.02.2012, 16:48



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