Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsanspruch auf Betreuung allein sowieso nicht zur Zumutbarkeit der Arbeit führen darf. Somit ist doch eindeutig, dass niemand - in welchem Bundesland auch immer - zur Aufnahme der Arbeit gezwungen werden kann solange das Kind zu den Arbeitszeiten nicht anderweitig familiär (durch den Partner) betreut werden kann.

von Succero am 26.03.2024, 21:06



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Hallo, Danke für den qualifizierten Hinweis. Dann klagen Sie doch. Den Richtern können Sie es dann ja auch erläutern. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2024



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Aber: ALG, Bürgergeld sind Leistungen für Menschen, die unfreiwillig in eine finanzielle Notlage geraten sind. Ja, die Kinderbetreuung U3 kann nicht erzwungen werden = frewiwillig. Das heißt aber eben auch, dass du dich bei gleichzeitig bestehendem Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ FREIWILLIG dazu entscheidest, zu wenig Geld zum Leben zu haben. Und damit ist die Voraussetzung für ALG, Bürgergeld etc eben nicht mehr gegeben. Zumindest nicht, wenn es einen Betreuungsplatz gibt und dieser freiwillig nicht in Anspruch genommen wird. Deshalb können die BLs bzw. Städte/Gemeinden anhand der Lage zgl. Betreuungsplätzen unterschieldich entscheiden. Davon abgesehen: in erster Linie wäre dann erst mal der VATER des Kindes (ob gleichzeitig Partner oder nicht) verantwortlich dafür, sein Kind und dessen Mutter finanziell zu unterstützen - nicht die Allgemeinheit.

von suityourself am 27.03.2024, 06:38



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Niemand "zwingt" dich in Deutschland zu arbeiten. Willst du das nicht, tust du es eben nicht.  Du musst dann eben nur mit den Konsequenzen leben, dass du aufgrund deiner eigenen, freiwilligen Entscheidung eben keine Sozialleistungen erhalten wirst.   

von Dojii am 27.03.2024, 07:01



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Das finde ich schon ganz schön frech, wenn du einer Anwaltin ihre Arbeit erklärst! Wenn dir die Antwort nicht schmeckt, such doch woanders.

von annarick am 27.03.2024, 08:58



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Und wie erklärst du dann das andere auch scheinbar ohne nachweislichen Grund einfach nicht arbeiten gehen und weiterhin Leistungen beziehen...davon darf man nicht die eine Gruppe ausschließen und andere bevorzugen....dann müssten nämlich die Zahlungen an vielen Menschen eingestellt werden.

von mamavonbaby am 27.03.2024, 14:47



Antwort auf: Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Fachliche Weisungen sind nicht anderes, als Hinweise "von oben", wie gewisse Dinge im Normalfall bearbeitet werden sollen.  Das sind keine rechtlich bindenden Gesetze oder Urteile und nichts, worauf sich das Arbeitsamt bspw. in einer Klage berufen könnte. Rechtlich sind sie ganz hart gesagt das Papier nicht wert, auf das sie gedruck sind.  Nur weil etwas in den Weisungen oder Richtlinien steht, ist es deswegen immer richtig oder unfehlbar.  Ggf. deuten Arbeitsämter in anderen Bundesländern diese Hinweise jeweils anders bzw. legen sie anders aus oder orientieren sich an aktuellen Rechtssprechungen aus ihren eigenen Bundesländern.  Was am Ende dann tatschlich rechtlich korrekt ist, können nur Richter in einem Verfahren entscheiden, sonst niemand. 

von Dojii am 27.03.2024, 15:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kinderbetreuung wg. KiTa-Abbruch im Homeoffice

Hallo Frau Bader, mein Sohn (14 Monate alt) besucht seit 01.06.2022 Kita. Die Eingewöhnung hat leider aus vielen Gründen nicht geklappt und die Kita-Leitung wird uns höchstwahrscheinlich vorschlagen, unseren Sohn abzumelden. Meine Frau hat gleichzeitig zum 01.06.2022 eine neue Arbeit aufgenommen und arbeitet in Teilzeit. Sie muss 2 Tage im Büro s...


Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder 13 Monate und 2. 5 Jahre, und ich gehe ab Januar 2 Tage arbeiten. Wir wohnen in einem Vorort zu München. Leider fehlt es am Betreuungsplatz für beide. Kind 1 ( 2.5 Jahre) habe ich fristgerecht angemeldet für den Kindergarten/ Kita. Kind 2 ( 13 Monate) habe ich ausversehen 4 Wochen zu spät...


Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d...


Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine ander...


Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?

Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Arbeit in 3 Tagen- keine Kinderbetreuung!

Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei...


Kinderbetreuung fällt aus

Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule....


Unfall Kinderbetreuung Kur

Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe...


Baby / Kinderbetreuung und Schöffin

Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i...