Guten Tag Frau Schmitz,
wie schon unten geschrieben, bin ich gegen die Ablehnung meiner Mütterkur in Widerspruch gegangen. Jetzt wurde mir für meine chronische Erkrankung (Lipödem) eine Reha (ich stehe in Arbeit und somit ist hierfür die DRV zuständig) empfohlen.
Kann ich trotzdem die Entscheidung der Mütterkur von der Krankenkasse noch nicht da ist, einen Antrag auf lymphologische Reha stellen? Dürfte ich beide machen, wenn beide genehmigt werden? Ist sonst noch etwas zu beachten?
Nochmals vielen Dank
von
Schneck78
am 23.01.2024, 13:02
Antwort auf:
Anträge Reha wg. Lipödem und Mütterkur gleichzeitig möglich?
Zwischen der einen und anderen Maßnahme muss immer ein Jahr dazwischen liegen. Die Maßnahmen können nicht im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden.
Wenn auf Ihrem Attest die Erstdiagnose Lipödem lautet, ist es nicht verwwunderlich warum Ihnen die KK eine Reha empfohlen hat.
Ein Lipödem kann je nach ausgewählter Klinik aber auch in einer MKK behandelt werden. Jedoch sollten auf dem Attest zusätzlich noch vorsorgerelevante Diagnosen zu finden sein, damit der MDK die Maßnahme evtl. beführwortet.
von
Ursula Schmitz
am 23.01.2024
Antwort auf:
Anträge Reha wg. Lipödem und Mütterkur gleichzeitig möglich?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Krankenkasse hat die Reha nicht empfohlen bzw. deswegen abgelehnt, das Lipödem war nicht die Erstdiagnose, sondern Erschöpfung/Überforderung usw. Die Reha wurde mir gestern vom Lymphologen empfohlen.
Ist nur die Durchführung relevant oder die Beantragung? Meine Wunschklinik der Mütterkur hat frühestens Ende diesen Jahres Termine frei. Mal angenommen, die Beantragung der MKK 12/23 und der Reha 1/24 mit Durchführung MKK 1/25 und Reha 8/24... Würde das funktionieren?
Vielen Dank nochmal für Ihre Zeit.
von
Schneck78
am 23.01.2024, 13:59
Antwort auf:
Anträge Reha wg. Lipödem und Mütterkur gleichzeitig möglich?
Hallo,
Sie sollten sich erst auf die eine Maßnahme konzentrieren und erst nach Durchführung der MKK die Reha beantragen. Denn beide Kostenträger gehen davon aus, dass Sie die Maßnahme immer frühstmöglich wahrnehmen und somit ist eine zeitliche Planung wie von Ihnen beschrieben nicht möglich. Insofern auf Ihrem Verordnungsbogen 64 das Lipödem vermerkt ist, erhalten Sie in der MKK Klinik (insofern angeboten) Behandlungen für diese Indikation. Somit besteht die Möglichkeit die Beschwerden zu lindern.
von
Ursula Schmitz
am 24.01.2024