Hallo Dr. Wetzel!
Ich habe meinen ersten Kryo-Zyklus (ICSI) hinter mir, der glücklicher Weise zu einer Schwangerschaft geführt hat. Allerdings bin ich jetzt über die Einnahme des Medikaments "Progynova 21" etwas verunsichert. Seit dem 1. Zyklustag nehme ich Progynova, seit dem 17. Zyklustag beträgt die tägliche Dosis 3x1. Der ET fand am 21. Zyklustag statt. Heute befinde ich mich in der 8. SSW (Der ET war vor 5 Wochen). Nachdem ich meiner Ärztin heute früh sagte, daß ich Progynova noch immer einnehme, meinte Sie, ich sollte diese sofort absetzen. Als ich dann zu Hause einen Blick in die Gebrauchsinformation warf, war ich doch relativ erschrocken. Dort steht, daß Progynova nicht während der Schwangerschaft eingenommen werden darf.
Bis zu welcher SSW wird Progynova denn üblicherweise verordnet? Besteht ggf. eine Gefahr für das Kind, falls ich die Tabletten zu lange eingenommen habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Petra
Mitglied inaktiv - 21.02.2002, 15:34
Antwort auf:
Kryo-Zyklus mit Progynova 21
Hallo Petra
da sie im Kryozyklus kein Corpus luteum besitzen müssen sie die Hormone Progesteron und Östrogen mindestens bis in die 8 besser bis in die 12. SSW ersetzen und zwar lückenlos, sonst haben sie ein erhöhtes Abortrisiko. We betreut eigentlich Ihren Zyklus und warum sprechen Sie nicht mit Ihrem Zentrum bevor sie etwas absetzen, glauben sie wirklich man verordnet Ihnen als Reproduktionsmediziner Tbl, die die SS schädigen ??? Ihre Frauenärztin ist nicht der Ansprechpartner sondern der den Kryozyklus betreuenden Arzt. Hoffentlich ist jetzt nichts passiert .
I.V.Dr.Wetzel, Graeber
Mitglied inaktiv - 22.02.2002, 21:11
Antwort auf:
Kryo-Zyklus mit Progynova 21
Hallo,
ich glaube ähnliche Situationen können immer wieder auftreten. Ich habe schon mehrmals verunsichert in der KiWu-Praxis angerufen, da ich in der Packungsbeilage des jeweils verschriebenen Medikaments etwas völlig anderes als meiner Situation entsprechendes drinsteht. Das schint bei Hormonpräparaten, die für unterschiedliche Situationen entgegensätzliche Wirkung haben können vorprogrammiert zu sein. Da möchte man als mündige Patientin alles möglichst genau wissen und ist nach dem Lesen unsicherer als vorher. Solange die Beipackzettel nicht für alle Indikationen geschrieben sind, sollten die verschreibenden Ärzte am besten darauf hinweisen "im Beipackzettel steht zwar so und so für Sie gilt aber aus dem und dem Grund das und das."
Gruß Mina
Mitglied inaktiv - 22.02.2002, 22:52