Die zwei Jahre Erziehungsfrei für das zweite Baby kann man auf Wunsch auch erst dann anmelden, wenn die Erziehungszeit für das erste abgelaufen ist - d.h. also Beginn NICHT unbedingt direkt nach der Geburt. Ich habe das nicht gewußt und die Erziehungszeit von 2 Jahren nach der Geburt der zweiten Tochter angemeldet - und somit für die zwei Kinder wegen der Überschneidung 3 Jahre bekommen. Auf Wunsch hätten mir auch 4 Jahre zugestanden. Das Gesetz ist seit 2004 neu.