Geschrieben von No1.2012 am 19.10.2013, 13:40 Uhr |
Elterngeldantrag - Kreuzchen Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt
Danke für Eure Tipps. Werde einfach zwei Kreuzchen machen und die ganzen Kopien über mein Einkommen vor der Geburt von Kind 1 und den Elterngeldscheid von Kind 1 und die Geburtsurkunde und den Steuerbescheid 2012 usw. usw. lege ich bei (Wahnsinn, wieviele Kopien das sind!!!). Das heißt, die wissen dann eigentlich über einfach alles Bescheid und sollten in der Lage sein, das neue Elterngeld zu berechnen. Ansonsten sollen sie sich halt nochmal bei mir melden.
Zum persönlich Antreten und Fragen stellen hab ich keine Zeit, mach ich auch sonst nie, hat immer auf Anhieb so geklappt.
- Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 16.10.13, 11:15
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Sandri_plus_1 16.10.13, 11:26
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - matz 18.10.13, 7:32
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Bajuli 19.10.13, 8:58
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 19.10.13, 13:40
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