Geschrieben von matz am 18.10.2013, 7:32 Uhr |
Elterngeldantrag - Kreuzchen Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt
Ich würde auch sagen Ruf dort an und frage,die sond schon sehr hielfbereit, oder du machst 2kreuze . Du bekommst ja das Elterngeld anteilig vom Durchschnitt der letzten 12 Monate die elternzeit fällt da nicht rein,es sei denn du hast das Elterngeld auf 2jahre bekommen generell rufen die von der elterngeldstelle zurück wenn's nicht richtig ausgefüllt ist ......
- Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 16.10.13, 11:15
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Sandri_plus_1 16.10.13, 11:26
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - matz 18.10.13, 7:32
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Bajuli 19.10.13, 8:58
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 19.10.13, 13:40
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