Geschrieben von Sandri_plus_1 am 16.10.2013, 11:26 Uhr |
Elterngeldantrag - Kreuzchen Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt
Ich habe jetzt keinen Antrag vor mir, aber ich würde und werde nächsten Monat das Kreuz bei ja setzen. Meine Situation ist wie deine. Und die Frage nach dem Erwerbseinkommen ist ja mE nur interessant für die Elterngeldstelle, da sie dir dann das EG nahand deines Einkommens berechnen müssen. Sprich es kann nicht einfach der Mindestsatz von 300€ angenommen werden. Ich mache wieder den Online Antrag, da wird dann der Antrag gleich gekürzt um die Eingabeoption der Gehälter der letzten 12 Monate. Daher denke ich, dass ich ja ankreuzen muss um den Teil bearbeiten zu können. Puh, verständlich?
Ansonsten ruf einfach mal da an und schildere die Situation. Sagst dann hier nochmal Bescheid was die gesagt haben? :-)
- Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 16.10.13, 11:15
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Sandri_plus_1 16.10.13, 11:26
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - matz 18.10.13, 7:32
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - Bajuli 19.10.13, 8:58
- Re: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt" - No1.2012 19.10.13, 13:40
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