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Geschrieben von griefchen am 29.06.2007, 18:40 Uhr

@Donald

Soweit ich das verstanden habe, ich habe auch schon mit der SVA telefoniert:

Kinderbetreuungsgeld für dein momentan jüngstes Kind bekommst du noch bis zur Geburt.
Dannach musst du einen neuen Antrag, dann fürs neue Baby, stellen.

Familienbeihilfe bekommst du eh für jedes Kind, wenn du den Antrag gestellt hast.

Aber da du die neue SS eh deinem Sozialversicherungsträger mitteilen musst, schicken dir die eh alle Anträge automatisch zu, die speziell für dich in Frage kommen.
(außer Familienbeihilfe, die ja aufm Gemeindeamt beantragt wird)

Wie es mit der Karenz aussieht, weiß ich leider nicht. Ich hab nach 8 Wochen wieder gearbeitet, da ich selbstständig bin.

 
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