Geschrieben von Jordis am 30.01.2009, 18:41 Uhr |
Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?
Hallo,
meine Freundin plant ein 2. Kind.
Ihr Sohn ist jetzt 13 Monate alt und seit 3 Wochen geht sie wieder arbeiten.
Das Kind kommt jetzt ab März zur Tagesmutter.
Nun meine Frage: Hat sie einen Mindestanspruch auf Betreuung, wenn das 2. Kind da ist, oder sagt man dann "Nein, Sie gehen ja nicht arbeiten."
LG Steffi
Re: Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?
Antwort von Julians.Mama am 30.01.2009, 21:17 Uhr
Für was braucht sie denn die Betreuung, wenn sie dann erstmal wieder nicht arbeitet???
Re: Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 31.01.2009, 15:04 Uhr
Das ist doch überall mit den Plätzen und Ansprüchen unterschiedlich geregelt. Bei uns in Thüringen hat man den Anspruch bereits, wenn das Kind 2 Jahre ist und man nicht arbeitet. Soll aber glaub ich sogar auf 1 Jahr gesenkt werden. Wenn das ältere Kind den Platz bereits hat, wird es diesen wahrscheinlich behalten können. Ist bei uns zumindest i. d. R. so. Ich finde es gut, wenn die Kinder in den Kiga gehen, auch wenn die Mutter mit einem anderen Kind zu Hause ist. Es tut beiden Kindern gut. Dem Einen die Zeit ohne Mutter und mit anderen Kindern und dem Anderen die Zeit allein mit der Mutter. Mein Sohn ging auch in den Kiga, obwohl ich mit meiner Tochter zu Hause war - da war er auch noch nicht 2. Ich fands gut.
V. G.
Re: Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?
Antwort von kroetilie am 03.02.2009, 9:39 Uhr
Genau das habe ich vor kurzem beim Jugendamt gefragt...allderdings in Berlin. Bei uns ist es so, dass man einen Platz den man hat, nicht hergeben muss, allerdings werden die Zeiten runter gesetzt. Wir haben zur Zeit 7 - 9 Stunden....und dann werden es 4 - 5 Stunden.
Finde es richtig, dass man die Kinder nicht wieder raus nehmen muss um sie dann irgendwann wieder einzugewöhnen. Bei dem Hin - und Her blickt ja dann kein Kind mehr durch.
LG
Nicole
Re: Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?
Antwort von Sahnchen am 03.02.2009, 11:00 Uhr
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einfach beim zuständigen Jugendamt nachfragen.
Bei uns hat man einen Rechtsanspruch ab 2 Jahren. Aber auch wenn man schon vorher sein Kind betreuen lässt, dann werden sie nicht rausgenommen.
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