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Fragen zur Vorschule und Schuluntersuchung

Thema: Fragen zur Vorschule und Schuluntersuchung

Hallo, mein Sohn wird im August vier, ist also, soweit ich weiß, in zwei Jahren ein Kann-Kind, oder? Wenn er also 2021 in die Schule kommt: Wie läuft das dann mit der Vorschule, der Anmeldung an der Schule und der Schuluntersuchung? Muss man irgendwelche Fristen einhalten? Bekomme ich die Einladung zur Schule per Post? Und wann? Wir wohnen übrigens in Schleswig-Holstein.

von Meggle am 17.06.2019, 11:55


Antwort auf Beitrag von Meggle

Wie es in SW genau ist, kann ich nicht sagen. Kann sein, dass es da Unterschiede gibt. Hier werden die Kinder automatisch zur Schule angemeldet zu vom Kiga aus. Man bekommt Einladungen zur Schuleingangsuntersuchung und von der Schule zur Anmeldung. Was du mitbringen mußte steht alles in den Schreiben. Habt ihr die Vorschule mit im Kindergarten? Geht dein Kind denn in einen Kindergarten? Da solltest du am besten jetzt eine Anmeldung machen,falls es noch nicht in den Kiga geht.

von Monroe am 17.06.2019, 13:02


Antwort auf Beitrag von Meggle

Ich komme aus Schleswig-Holstein. Wenn dein Kind 5 geworden ist, steht ja eine U an. Du besprichst am besten dann mit dem Kinderarzt wie er das sieht mit einer früheren Einschulung. Dann bittest du die Kita um ein Schuleingangsprofil. Im Internet findest du die Termine für die Anmeldungen und Infoveranstaltungen der Schulen. Die sind hier im Oktober/November. Du kannst auch die Schulen anrufen und um einen Termin zur Anmeldung bitten und dich informieren wie es funktioniert, wenn du ein Kann-Kind einschulen möchtest. Ich denke, die Schulen können dir da am besten weiterhelfen. Die meisten Kann-Kinder, die ich kenne, sind aber lieber ganz regulär eingeschult worden. Dann bekommst du automatisch alle Termine zugeschickt. Anmelden musst du an der Grundschule, die für euren Wohnbezirk zuständig ist. Wenn ihr eine andere Schule wünscht, musst du auch da anmelden und ich glaube da noch einen Extrazettel ausfüllen.

von HSVMarie am 17.06.2019, 19:06


Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Bei uns, NRW, wäre er bereits ein Muss-Kind! Dann läuft alles automatisch man bekommt einfach eine Einladung zur Schulanmeldung und dann erfährt man alles weitere. Finde es aber auch etwas früh über Früheinschulung nachzudenken. (warum eigentlich?) Wir sind sehr froh das unsrere Tochter erst nächstes Jahr zur Schule muss! Es war genau umgekehrt (eine Rückstufung)

von SunnyGirl!75 am 21.06.2019, 15:48


Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

In SH musst du dich an die Schule wenden, wenn dein Kind als Kann-Kind eingeschult werden soll, der Anmeldezeitpunkt liegt direkt nach den Herbstferien. Ich würde aber den Kindergarten darauf ansprechen und die Meinung der Erzieher einholen. Üblich ist auch ein Austausch der Erzieher und der Schule, an der du dein Kind anmelden möchtest, wenn du hierzu eine Einverständniserklärung abgegeben hast. Alle Kinder, die regulär eingeschult werden sollen, werden angeschrieben und über Anmeldetermine und Schuluntersuchung informiert.

von KatjaJ am 27.06.2019, 21:21


Antwort auf Beitrag von Meggle

Einschulungsalter der Länder Land....................................Alter mindestens................Stichtag Baden-Württemberg..............5J 11M**................ ..30. September[1] Bayern...................................5J 11M**...................30. September[2] Berlin.....................................5J 11M**(5J 5M**)....30. September[3].31. März (auf Antrag)[4] Brandenburg.........................5J 11M**....................30. September[5] Bremen.................................6J 1M*.......................30. Juni[6] Hamburg...............................6J 2M**...... ...............30. Juni[7] Hessen..................................6J 1M*.......................30. Juni[8] Mecklenburg-Vorpommern....6J 2M**.....................30. Juni[9] Niedersachsen......................5J 10M*.....................30. September[10] Nordrhein-Westfalen.............5J 10M*.....................30. September[11] Rheinland-Pfalz....................5J 11M*......................31. August[12] Saarland...............................6J 1M*........................30. Juni[13] Sachsen................................6J 1M*.......................30. Juni[14] Sachsen-Anhalt....................6J 1M*.......................30. Juni[15] Schleswig-Holstein...............6J 2M**......................30. Juni[16] Thüringen.............................6J *.............................1. August[17] In NRW wäre das Kind Muss-Kind. Bei meiner Tochter (NRW) war es damals so, dass wir vom Kindergarten oder vom Gesundheitsamt Bescheid bekommen haben. Meine Tochter hatte die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt mit 3,5 Jahren (damals hieß das DELFIN4, das gibt es aber nicht mehr). "Vorschule" ist auch je nach Bundesland was anderes.

von Carmar am 23.06.2019, 10:24


Antwort auf Beitrag von Carmar

https://de.wikipedia.org/wiki/Einschulung

von Carmar am 23.06.2019, 10:25


Antwort auf Beitrag von Carmar

Mh, etwas veraltet deine Liste, soweit ich weiß sind zumindest Niedersachsen und Bayern zum Stichtag 30. Juni zurück gekehrt. Zum Delfin4 Test war meine Tochter auch vor ca. 2 Jahren, da gabs den Test jedenfalls noch. Eigentlich für die Kinder die noch nicht in die Kita gingen, oder einer Bildungsdokumentation nicht zugestimmt wurde. Da meine Tochte ein Jahr aus Krankheitsgründen nicht hindurfte, fiel sie auch darunter.

von SunnyGirl!75 am 26.06.2019, 23:42


Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Der Vollständigkeit halber. Bayern ist nicht zum 30.06. zurückgekehrt. Aber die Kinder mit Geburtstag 1.7-30.09 sind jerzt Korridorkinder, die zurückgestellt werden können - auf Antrag der Eltern, ohne dass die Grundschule was dagegen tun kann. Also alle Untersuchungen, Termine, Firsten etc sind immer noch die eines Musskindes

von Mimi987 am 16.08.2019, 07:56