Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich weiß, dass uneheliche Kinder sowohl den Namen der Mutter als auch des Vaters bekommen können.
Meine Fragen beziehen sich darauf, dass sich die Eltern nicht einig sind:
1) Wenn die Vaterschaft anerkant wird, also gemeinsames Sorgerecht, und die Eltern sich nicht einig werden, welchen Namen bekommt das Kind dann? Muss ja irgendwie rechtlich geklärt sein.
2) Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird. Hat nur die Mutter Sorgerecht?! Und wie sieht es dann mit dem Nachnamen aus?
Gerne ist auch ein Link zum Nachlesen :)
Vielen Dank schon mal
von
Jenny2103
am 19.02.2011, 22:55
http://wireltern.eu/news/welchen-namen-traegt-das-nichteheliche-kind.html
Das sollte Dir wohl weiter helfen... ;)
von
Püminsky
am 19.02.2011, 23:06
Vielen Dank für den Link :)
So nen ähnlichen hatte ich auch schon gelesen. Bin trotzdem noch etwas verwirrt *g*
von
Jenny2103
am 19.02.2011, 23:32
vaterschaftsanerkennung ist unabhängig vom sorgerecht.
unverheiratete mutter bestimmt nachnamen (kind bekommt sonst automatisch nachnamen der mutter), weil sie alleiniges sorgerecht hat
haben eltern gemeinsames sorgerecht, entscheiden beide (und sollten das gütlich tun, dafür haben sie ja das gemeinsame)
ps: bei uns hat kind auf wunsch des vaters dessen nachnamen.
wie wir es dem kind erklären: mama durfte vornamen bestimmen, papa nachnamen ;-)
LG
von
muddelkuddel
am 21.02.2011, 23:13