Hallo!
Ich habe ein Problem und weiß keine richtige Lösung:
Mein Freund und ich habe zwei gemeinsame Kinder (2 und 4 Jahre) und sind im April in eine größere Wohnung gezogen. Wir haben eine Mietbindung für 1 Jahr. Allerdings haben wir uns (schon seit längerer Zeit) auseinander gelebt und seit einiger Teit wird die Stimmung immer schlechter und ich möchte mich trennen. Die Wohnung kann sich keiner von uns alleine leisten. Ich verdiene mehr als mein Freund (arbeite 80%), allerdings hat er noch Einnahmen durch ein Familienunternehmen, bei dem er Teilhaber ist. Insgesamt hat er damit mehr Geld monatlich zur Verfügung als ich. Muss er mir dann Unterhalt für die Kinder zahlen? Wer übernimmt die Mietkosten? Könnte ich mit den Kindern in der Wohnung bleiben und er müsste einen Teil der Kisten übernehmen? Wir sind beide als Mieter eingetragen und haben das gemeinsame Sorgerecht...
Danke schon mal für eure Hilfe!
LG
Ellie
von
Ellie80
am 05.08.2017, 16:16
Steht ihr beide im Mietvertrag?
Mitglied inaktiv - 05.08.2017, 18:46
Antwort auf diesen Beitrag
Ja, wir stehen beide drin
von
Ellie80
am 06.08.2017, 07:23
So lange ihr zusammen wohnt versorgt er die Kinder mit und teilt mit dir die Miete.
So lange ihr noch beide im Mietvertrag steht seid ihr beide zahlungspflichtig.
Sollte er dennoch vorher ausziehen dann muss er einen Teil der Miete tragen. tut er es nicht dann
musst du sehen, dass er seinen Teil bezahlt
tut er das nicht hast du das Problem, dass euch der Rausschmiss droht oder du zahlst alles um das abzuwenden. Der Vermieter will sein Geld.
Trennt ihr euch räumlich muss er den Kindern natürlich Unterhalt zahlen.
Miete ist so lange EUER Ding so lange ihr BEIDE im Vertrag seid.
Erst danach zahlt er dann seine Miete, du deine.
Die Miete für deine Wohnung danach muss er nicht übernehmen.
von
mf4
am 06.08.2017, 07:33
Wenn happy-family vorbei ist hört es auch gern mit der Zahlungsmoral auf. Ob du für die Kinder Unterhalt bekommen wirst oder er seinen Mietanteil bezahlt und Fixkosten übernimmt weiß man nicht... ich würde schauen, dass der Vertrag aufzulösen geht, ihr beide in eigene Wohnungen kommt.
Wäre ich nicht raus aus dem Vertrag und der Wohnung hätte ich mich zusammen mit meinem Ex verschuldet. So war es dann sein Bier. Von ihm war finanziell nichts mehr zu erwarten, mit der ausgesprochenen Trennung war nichts mehr mit WIR.
von
mf4
am 06.08.2017, 07:56
Hallo,
letztlich kommst Du - weil Kinder im Spiel sind - um einen Beratungstermin bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt nicht herum. Wenn Du knapp bei Kasse bist, kannst Du Dir beim nächsten Amtsgericht einen Beratungsschein holen (schneller Antrag, nach einer Woche kann man den Schein dort abholen). Damit ist die anwaltliche Beratung gedeckt. Auch für weitere eventuelle Kosten bekommst Du nötigenfalls staatliche Hilfe (Prozesskostenhilfe). Es gibt auch Anwälte, die sich selbst um den Beratungsschein kümmern, dann hast Du noch weniger Arbeit.
Ich habe selbst jahrelang bei einem Anwalt gearbeitet. Er sagte: Egal, ob verheiratet oder nicht - sobald es um Kinder und Unterhalt etc. geht, geht's nicht ohne Anwalt, vor allem nicht für eine Frau. Sie wird sonst so gut wie immer über den Tisch gezogen vom Ex.
LG
von
Banu28
am 17.08.2017, 10:25