Sorgerecht - Wenn den Eltern etwas zustößt

Teddy mit Plfaser und Verband

© Adobe Stock, drubig-photo

In Deutschland werden jährlich bis zu 1000 Kinder und Jugendliche zu Vollwaisen - sie verlieren beide Elternteile. 

Für jede einzelne Familie, für jedes einzelne Kind ändert sich das gesamte Leben. Daher sollten Sie für den Fall vorsorgen, der hoffentlich niemals eintritt.

Die Sorgerechtsverfügung

Wenn Sie als Eltern vorsorgen wollen, müssen Sie eine Sorgerechtsverfügung in Testamentform hinterlegen. Das bedeutet, sie müssen es entweder komplett mit der Hand schreiben, die Namen der Kinder nennen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, oder aber Sie gehen damit zu einem Notar. Eheleute können ein gemeinsames Testament verfassen, unverheiratete brauchen zwei Testamente.

In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eine oder mehrere Personen zum Vormund, zu denen Ihre Kinder nach Ihrem Tod kommen sollen. Sprechen keine schwerwiegenden Gründe dagegen, wird sich das Vormundschaftsgericht daran halten. Der Vormund ist dann für die Kinder verantwortlich und kann sie zu sich nehmen. Er muss das aber nicht tun, auch wenn Sie es im Testament festgelegt haben. Daher sollten Sie mir der/den entsprechenden Person/en regelmäßig besprechen, ob sie noch immer dazu bereit sind, Ihre Kinder aufzunehmen. Sie sollten dem Vormund auch eine Vollmacht für den Fall Ihres Todes geben. So kann er noch bevor es eine gerichtliche Entscheidung gibt, für die Kinder sorgen und hat gegenüber Ärzten, Behörden und der Schule Befugnisse.

In der Sorgerechtsverfügung sollten Sie ebenso vermerken, wenn bestimmte Personen das Kind nicht bekommen sollen. Beispielsweise können Sie festhalten, dass der leibliche Vater, der sich nie um das Kind gekümmert, es auch nach Ihrem Tod nicht bekommen soll. Oder Sie legen fest, dass Ihre Schwester, mit der Sie seit Jahren zerstritten sind, die Kinder nicht bekommen soll. Solche Vermerke erleichtern dem Vormundschaftsgericht die Entscheidung.

Denken Sie auch darüber nach, ob Sie die Personensorge von der Vermögenssorge trennen möchten. Vielleicht möchten Sie, dass Ihr geschiedener Ehemann die Personensorge erhält, nicht aber das geerbte Vermögen verwalten soll. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, beides voneinander zu trennen.

Wenn es kein Testament gibt

Viele Eltern glauben, dass sie mir der Auswahl eines Taufpaten bereits diesen Vormund festlegen. Das stimmt nicht. Ein Taufpate hat rechtlich gesehen keine Funktion! Wenn der Taufpate auch zum Vormund werden soll, müssen Sie das testamentarisch festlegen.

Sofern also kein Testament vorliegt, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Vormund für das Kind, für Geschwister wird in der Regel ein gemeinsamer Vormund gesucht. Das geschieht mit Unterstützung des Jugendamtes. Bevorzugt wird ein Vormund in der Familie der Kinder oder unter Freunden der Eltern gesucht. Findet sich aus diesem Umfeld keine geeignete Person, kommen Pflegefamilien, betreute Wohngruppen, Kinderdörfer oder Kinderheime in Betracht. Auch der Wunsch der Kinder wird vom Vormundschaftsgericht berücksichtigt.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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